Verteilungen für Veranstalter*innen werden vorgezogen
Die GVL zieht die Regelverteilungen 2019 und 2020 und Erstverteilungen 2021 für Veranstalter*innen auf August 2022 vor. Ursprünglich waren die Verteilungen der Veranstalter*innen in diesem Jahr für das vierte Quartal geplant.