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Künstler*innen: Verteilung der Gelder aus Schutzfristverlängerung

Diese Verteilung betrifft Tonträgerproduktionen aus den Jahren 1963/64, deren Schutzfrist von 50 auf 70 Jahre verlängert wurde. Die GVL leitet dabei wie gesetzlich vorgesehen 20% der Verkaufserlöse aus den Jahren 2014 und 2015 an die mitwirkenden Musiker*innen weiter, die keine Lizenzzahlungen erhalten.

Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

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GVL leitet internationale Gelder an Hersteller*innen weiter

Die GVL startet heute mit der planmäßigen Weiterleitung von Vergütungen aus dem Ausland an ihre berechtigten Hersteller*innen.

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Künstler*innen: Nachverteilung ZPÜ-Gelder 2008 und 2009

Dabei handelt es sich um Nachzahlungen aus dem Bereich Privatkopie (ZPÜ-Gelder), die bei der GVL erst im laufenden Geschäftsjahr eingegangen sind. Die Auszahlungen gehen an Berechtigte, die bereits für die Jahre 2008 und 2009 entsprechende Vergütungen aus dem Bereich Privatkopie erhalten haben.

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Künstler*innen: Folgeverteilung 2017-2020 gestartet

Insgesamt verteilt die GVL im Rahmen einer Folgeverteilung 35,8 Mio. Euro zusätzlich an Künstler*innen bzw. deren Erb*innen.

Die Verteilung wird ihren Abschluss in der Schlussverteilung finden, bei der zusätzlich auch Gelder ausgeschüttet werden, die von Künstler*innen nicht fristgerecht beansprucht wurden. Da wir mittlerweile bessere Erfahrungen haben, in welchem Umfang noch Ansprüche geltend gemacht werden, für die Gelder reserviert werden müssen, konnten wir die Auszahlungsbeträge deutlich erhöhen 

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GVL leitet internationale Gelder an Hersteller*innen weiter

Die GVL startet heute mit der planmäßigen Weiterleitung von Vergütungen aus dem Ausland an ihre berechtigten Hersteller*innen.

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Hersteller*innen: Folgeverteilungen Tonträger 2018 bis 2020 abgeschlossen

Die GVL hat heute die Auszahlungen für die Folgeverteilungen Tonträger 2018 bis 2020 an ihre berechtigten Hersteller*innen durchgeführt. Ab sofort stehen die individuellen Verteilergebnisse sowie bei einer zusätzlichen Vergütung die entsprechenden Auszahlungsmitteilungen auf dem Hersteller-Portal label.gvl bereit.

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Künstler*innen: Meldeschluss für 2017/2018 am 28.02.2022

Liebe Berechtigte, 

hiermit möchten wir Sie daran erinnern, Ihre Meldungen für die Nutzungsjahre 2017 und 2018 bis zum 28.02.2022 abzugeben, damit wir sie für die Schlussverteilung berücksichtigen können. 

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Nachverteilung für Veranstalter*innen der Jahre 2010 bis 2014 erfolgt

Wie angekündigt haben wir die Zahlungen der individuellen Beträge der Nachverteilung für die Jahre 2010 bis 2014 durchgeführt. Diese Nachverteilung umfasst nachträglich an die GVL gezahlte Gelder der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) und Gelder aus aufgelösten Rückstellungen für diese Jahre. Die entsprechenden Auszahlungsmitteilungen sind auf dem Portal meine.gvl bereitgestellt.

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