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Künstler*innen: Meldeschluss für 2019 am 28.02.2023

Berechtigte Künstler*innen können ihre Meldungen für das Nutzungsjahr 2019 noch bis zum 28.02.2023 über meine.gvl abgeben.

Dieser Meldeschluss gilt nicht für die sogenannten „offenen Budgets“ (z.B. Einzelbeiträge in Shows, Werbung, dokumentarische Formate) und die verlängerte Schutzfrist für Tonträger nach §79a. Über die entsprechenden Meldemöglichkeiten und Fristen dazu werden wir Sie separat informieren.  

Eine Übersicht aller aktuellen Meldefristen finden Sie hier. 

Über den genauen Termin des Starts der Auszahlungen zur Schlussverteilung des Jahres 2019 informieren wir Sie u.a. hier auf www.gvl.de.

Kontakt

Fragen rund um das Melden von Mitwirkungen beantworten Ihnen unsere Mitarbeiter*innen aus dem Support unter der Telefonnummer +49 30 48483-677 oder per E-Mail unter meinegvl@gvl.de. Sie erreichen uns montags bis donnerstags von 9 bis 17 Uhr und freitags von 9 bis 14 Uhr.

Bei speziellen Fragen stehen Ihnen die entsprechenden Fachteams zur Verfügung:

Team Unterhaltungsmusik und Agenturen
Team Klassik und Klangkörper

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