Künstler*innen: Meldeschluss für 2019 am 28.02.2023
Dieser Meldeschluss gilt nicht für die sogenannten „offenen Budgets“ (z.B. Einzelbeiträge in Shows, Werbung, dokumentarische Formate) und die verlängerte Schutzfrist für Tonträger nach §79a. Über die entsprechenden Meldemöglichkeiten und Fristen dazu werden wir Sie separat informieren.
Eine Übersicht aller aktuellen Meldefristen finden Sie hier.
Über den genauen Termin des Starts der Auszahlungen zur Schlussverteilung des Jahres 2019 informieren wir Sie u.a. hier auf www.gvl.de.