Warum wird die öffentliche Wiedergabe über Streaming-Dienste nicht gesondert vergütet?
Die öffentliche Wiedergabe von Musik – unabhängig davon, ob sie über CD, bzw. Tonträger, oder einen Streaming-Dienst erfolgt – wird im Rahmen der sogenannten Tonträgerwiedergabe lizenziert. Diese Nutzung ist durch die GEMA-Tarife abgedeckt, die auch für die GVL als Grundlage dienen. Eine gesonderte Vergütung speziell für das Abspielen über Streaming-Dienste gibt es daher nicht.
Wichtig: Die Nutzung privater Streaming-Accounts (z. B. Spotify Free oder Premium) in öffentlichen oder gewerblichen Kontexten verstößt in der Regel gegen die Nutzungsbedingungen der Anbieter. Für solche Zwecke müssten spezielle Business-Lösungen genutzt werden – dies betrifft jedoch nicht die Vergütung durch die GVL, sondern ist eine Frage der vertraglichen Nutzungslizenz.
Die GVL erhält von der GEMA einen Anteil an den Einnahmen aus der öffentlichen Wiedergabe und verteilt diese an ihre Berechtigten. Da es derzeit kein flächendeckendes Monitoring gibt, das exakt erfasst, welche Musik öffentlich abgespielt wurde, erfolgt die Verteilung auf Basis von Radionutzungsdaten. Diese dienen als bestmögliche Annäherung an das tatsächliche Nutzungsgeschehen – auch um weniger häufig gespieltes Repertoire angemessen zu berücksichtigen.
Die GVL prüft fortlaufend, ob und wie ein genaueres Monitoring in bestimmten Bereichen der öffentlichen Wiedergabe sinnvoll und wirtschaftlich umsetzbar ist, um die Verteilung künftig noch nutzungsnäher zu gestalten.