Welche Reklamationsfristen sind zu beachten?
Leider können nicht alle eingegangen Mitwirkungsmeldungen bis zur Erst- und Folgeverteilung geprüft und berücksichtigt werden. Erst zu einer Schlussverteilung wird das gesamte für das Verteiljahr zur Verfügung stehende Budget an alle Berechtigten entsprechend der individuellen Nutzungen verteilt. Sollten Sie nach einer Schlussverteilung Grund zu einer Beanstandung haben, bitten wir Sie zusätzlich diese Hinweise zu beachten.
Die Frist für eine berechtigte Reklamation beginnt mit dem Zugang der Auszahlungsmitteilung oder des Detailreports, in dem Sie die entsprechenden Nutzungen nachvollziehen können. Nach 4 Werktagen gehen wir davon aus, dass Sie diese Informationen im GVL-Berechtigtenportal oder nach Postversand gesehen haben. Ab diesem Tag läuft eine Einspruchsfrist von 4 Wochen (auch wenn Ihre Belege ggf. ein früheres Datum tragen). Bitte lassen Sie uns eine gerechtfertigte Reklamation mit entsprechenden Nachweisen schriftlich per Mail an meinegvl@gvl.de oder per Post zukommen:
GESELLSCHAFT ZUR VERWERTUNG VON LEISTUNGSSCHUTZRECHTEN mbH (GVL)
Podbielskiallee 64
14195 Berlin