Wie kann ich eine berechtigte Reklamation einreichen?
Gründe für eine Reklamation können vielfältig sein. Aufgrund der Datenkomplexität ist es daher wichtig, vorab zu prüfen, ob eine Reklamation berechtigt ist und demzufolge bearbeitet werden kann.
Reklamations-Gründe können sein:
- fehlende Produkte (in der Produktsuche auf meine.gvl)
- fehlende Nutzungen
- falsche Produktbeschreibungen
Fehlende Produkte:
Bitte beachten Sie: Ihre Produktionen werden erst mit der Nutzung in TV und Rundfunk vergütungsrelevant! Es ist keine Voraussetzung, dass ein Tonträgerhersteller sein Repertoire bei der GVL meldet. Und auch Nutzungsmeldungen kommen nur von den ausgewerteten Sendern (Siehe Verteilungspläne) und können oft erst ein ganzes Jahr verspätet abgebildet werden.
Sofern Sie Ihre Produktion trotz Ausstrahlung auf einem ausgewerteten Sender nicht finden, lassen Sie uns bitte entsprechende Belege per Mail an meinegvl@gvl.de zukommen. Akzeptierte Nachweise wären beispielsweise:
- Sender-Bestätigung der Ausstrahlung mit Sender-Bezeichnung, Datum und Dauer der Nutzung
- Original GEMA-Auflistung mit Sender, Datum und Dauer der Nutzung
Fehlende Nutzungen:
Bitte beachten Sie: Nutzungsmeldungen kommen nur von den ausgewerteten Sendern (Siehe Verteilungspläne) und können oft erst ein ganzes Jahr verspätet abgebildet werden.
Sofern Sie dennoch keine Nutzung auf Ihrem Produkt unter meine.gvl finden, lassen Sie uns bitte entsprechende Belege per Mail an meinegvl@gvl.dezukommen. Akzeptierte Nachweise wären beispielsweise:
- Sender-Bestätigung der Ausstrahlung mit Sender-Bezeichnung, Datum und Dauer der Nutzung
- Original GEMA-Auflistung mit Sender, Datum und Dauer der Nutzung
Falsche Produktbezeichnungen:
Bitte beachten Sie: Bei den Produktinformationen, die Sie unter meine.gvl an den Produkten finden, handelt es sich in der Regel um Meta-Daten, die beschreibend als zusätzliche Informationen von den Sendern an die GVL übertragen werden. Diese Informationen können leider oft fehlerhaft sein und werden deshalb grundsätzlich nicht zur Verifikation von Mitwirkungen herangezogen. Sie sollen Ihnen ausschließlich die Suche nach Ihren Produktionen erleichtern. Auch unterschiedliche Schreibweisen oder kleinere Fehler in der Rechtschreibung werden nicht korrigiert, da diese bei jeder neuen Nutzungsmeldung eines Senders wieder falsch überschrieben werden.
Produktbezeichnungen können daher nur in Ausnahmefällen geändert werden, wenn essentielle Angaben wie Interpret und Titel gänzlich falsch sind.
Bitte lassen Sie uns in diesem Fall einen Nachweis zukommen, woraus der Name des Hauptkünstlers und der Produkttitel ersichtlich ist. Dies können die gleichen Nachweise sein, die wir auch als Beleg Ihrer Mitwirkung akzeptieren: https://gvl.de/rechteinhaberinnen/kuenstlerinnen/haeufige-fragen#akzeptiertenachweise