Berechtigtenversammlung

Berechtigtenversammlung

Die Berechtigtenversammlung, die aus den 15 Gruppenversammlungen der GVL besteht, wird mindestens alle vier Jahre einberufen. Sie steht allen Berechtigten zur Teilnahme frei. Auf der Berechtigtenversammlung  werden insgesamt 22 Delegierte und 22 Ersatzdelegierte als Vertreter*in der GVL-Berechtigten in die Gesellschafter- und Delegiertenversammlung – eines der wichtigsten Organe der GVL – gewählt. 

Unsere Aufsichtsbehörde, das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), entsendet Vertreter*innen zur Berechtigtenversammlung und überwacht die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung, insbesondere der Wahlen.