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Anpassung des bestehenden Wahrnehmungsvertrages für Tonträgerhersteller
Eine grundlegende Änderung ist die Endverteilung der GVL-Ausschüttungen an Hersteller, die vier Jahrzehnte lang treuhänderisch durch den Bundesverband Musikindustrie e.V. (BVMI) durchgeführt wurde und seit Ende des Jahres 2013 durch die GVL selbst erfolgt. Weitere Anpassungen betreffen die Einräumung erweiterter Nutzungsrechte für die folgenden Bereiche: