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Gesellschafterversammlung beschließt Neufassung der GVL-Satzung

Die aktualisierte Version datiert vom 18. November 2013 und beinhaltet zahlreiche Verbesserungen für die Berechtigten bei zukünftigen Gruppenversammlungen. So wird unter anderem festgehalten, dass ein Berechtigter generell bis zu zwei andere Berechtigte bei der Stimmabgabe zur Wahl der Beiratsmitglieder vertreten darf (in der vorherigen Fassung des Gesellschaftsvertrags durfte nur im Falle höherer Gewalt ein anderer Berechtigter vertreten werden).

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Beirat der GVL beschließt Verteilungspläne 2010-2012 / Höherer Punktwert für "Featured Performer"

Als solche unterliegen sie einer kontinuierlichen Prüfung durch den Verteilungsausschuss, gerade im Hinblick auf die Übergangsphase des seit der Verteilung 2010 nutzungsbasierten Verteilungssystems für Künstler.

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GVL zieht nächste Berechtigtenversammlung vor - Berechtigte wählen ihre Vertreter in den Beirat

Im Rahmen der Berechtigtenversammlung finden die Gruppenversammlungen statt, in denen die entsprechenden Berechtigten jeweils ihre Gruppenvertreter in den Beirat wählen. Die Einladungen zur Berechtigtenversammlung werden in der kommenden Woche postalisch an die Berechtigten verschickt.

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GVL schüttet Vergütungen an Hersteller und Künstler aus

Die Jahresabrechnung für das Verteilungsjahr 2012 für die Videoeinsätze wird im Januar 2014 erfolgen. Die Verteilung an die Hersteller erfolgt erstmals vollständig durch die GVL, nachdem diese Aufgabe jahrzehntelang treuhänderisch durch den Bundesverband Musikindustrie e.V. (BVMI) durchgeführt wurde.

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GVL sieht Einigung über PC-Vergütungen als „wichtigen ersten Schritt“

Die Tarife des neu verhandelten Rahmenvertrages gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2011 und bis zum 31. Dezember 2016. Für andere Geräte, auf denen Vervielfältigungen stattfinden können, wie z.B. Smartphones, steht eine solche Einigung zwischen der ZPÜ und den Geräteherstellern weiterhin aus.

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Gesellschafterversammlung beschließt neue Fassung des Gesellschaftsvertrags

Unter anderem wurden die Kriterien für eine Kandidatur als Beiratsmitglied detaillierter festgelegt, ebenso sind kleine redaktionelle Korrekturen vorgenommen worden. Die nun aktuelle Fassung vom 21. Januar 2014 ist auch Grundlage für die GVL-Berechtigtenversammlung am 14. Februar.

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GVL-Berechtigte wählen vier neue Vertreter in den Beirat

Insgesamt 392 Berechtigte folgten der Einladung der GVL und nahmen an der Berechtigtenversammlung 2014 teil. Zudem wurde die vereinfachte und erweiterte Vertretungsregelung sehr gut angenommen: Mehr als 300 Künstler ließen sich bei ihrer Stimmabgabe durch einen anderen Berechtigten vertreten. Acht Beiratsmitglieder wurden in ihrem Amt bestätigt und bleiben somit weiterhin die Vertreter für ihre Berechtigtengruppe.

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Aufruf zur Unterstützung der Initiative "Creators for Europe"

Über die Webseite der Initiative ist es möglich, sich mit der Beantwortung eines Fragebogens an der öffentlichen Konsultation zu beteiligen und/oder eine Petition für das Urheberrecht zu unterzeichnen. Die eingegangenen Beiträge werden in die Reformierung des EU-Urheberrechtes einfließen. Von Seiten der Verbraucher sprechen sich Tausende für eine Einschränkung des bestehenden Schutzumfangs aus. Daher ist es existenziell, dass auch die Kreativen Position beziehen.

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Anpassung des bestehenden Wahrnehmungsvertrages für Tonträgerhersteller

Eine grundlegende Änderung ist die Endverteilung der GVL-Ausschüttungen an Hersteller, die vier Jahrzehnte lang treuhänderisch durch den Bundesverband Musikindustrie e.V. (BVMI) durchgeführt wurde und seit Ende des Jahres 2013 durch die GVL selbst erfolgt. Weitere Anpassungen betreffen die Einräumung erweiterter Nutzungsrechte für die folgenden Bereiche:

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