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Bis zum 14. April 2017 vollständige GVL-Vertragsunterlagen einreichen und an der Berechtigtenversammlung teilnehmen

Bitte beachten Sie, dass wir ab dem Zeitpunkt, an dem alle Ihre Unterlagen vollständig vorliegen, ca. eine Woche Bearbeitungszeit für die Fertigstellung des Vertrages benötigen. Berechtigte mit später eingereichten Vertragsunterlagen können wir aus administrativen Gründen leider nicht berücksichtigen.

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16. April 2017: Verlängerter Meldeschluss für die Verteilungsjahre 2010-2012

Die Meldefrist verschiebt sich damit vom 31. März 2017 um gut zwei Wochen. So haben unsere Berechtigten nun bis Ostersonntag 2017 Zeit, ihre Mitwirkungen bei uns zu melden. Für später angelegte Mitwirkungsmeldungen, die diese Jahre betreffen, können wir keine Auszahlung gewährleisten.

Für alle Verteilungsjahre ab 2013 kann die Meldung selbstverständlich auch nach dem 16. April 2017 erfolgen. Diese Mitwirkungsmeldungen werden dann in späteren Verteilungen berücksichtigt.

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Schauspieler können ab sofort ihre Mitwirkungen in Werbespots melden

Für die Meldung Ihrer Mitwirkung an in 2010 bis 2012 gesendeten Produktionen der Offenen Budgets haben Sie Zeit bis 2019. Die Erstverteilung für diese Budgets (mit Ausnahme der nicht-gesendeten Tonträger) wird bereits Ende 2017 stattfinden, die Schlussverteilung im Jahr 2020.

Bereits seit dem 2. Januar 2017 können Musiker ihre Mitwirkungen in dem Unterbudget TV-Werbung anmelden und seit dem 1. Februar 2017 stehen für Schauspieler Dokumentarfilme (Kino/Fernsehen) zur Meldung zur Verfügung

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Schauspieler können ab 1. Februar 2017 ihre Mitwirkungen in Dokumentarfilmen, die im Fernsehen gesendet wurden, melden

Für die Meldung Ihrer Mitwirkung an in 2010 bis 2012 gesendeten Produktionen der Offenen Budgets haben Sie Zeit bis 2019. Die Erstverteilung für diese Budgets (mit Ausnahme der nicht-gesendeten Tonträger) wird bereits Ende 2017 stattfinden, die Schlussverteilung im Jahr 2020.

Schrittweise werden wir in den kommenden Monaten weitere Unterbudgets für die Meldung freischalten. Darüber informieren wir Sie jeweils rechtzeitig.

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Save the date: Berechtigtenversammlung am 5. Mai 2017

Diese entscheiden künftig gemeinsam mit den Gesellschaftern in der Gesellschafter- und Delegiertenversammlung alle wichtigen Fragen, unter anderem werden auch die  Verteilungspläne beschlossen. Auf Grundlage des neuen Verwertungsgesellschaftengesetzes lösen die Delegierten innerhalb der Gesellschafter- und Delegiertenversammlung den GVL-Beirat in seiner Tätigkeit ab und nehmen in diesem Rahmen ihre Mitwirkungsrechte als Vertreter der Berechtigten wahr.

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GVL nimmt noch bis zum 31.01.17 neue Verträge für die Schlussverteilung an

Einen Vertrag mit der GVL können berechtigte Künstler online abschließen. Liegen der GVL alle Unterlagen bis zum 31. Januar 2017 (Poststempel) vollständig vor, kann der Vertragsabschluss noch rückwirkend ab 2010 erfolgen. Kosten sind damit nicht verbunden.

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GVL schüttet Vergütungen an ihre Berechtigten aus

Für das Verteilungsjahr 2015 schüttet die GVL erstmalig Vergütungen aus. Den berechtigten Künstlern stehen aus diesem Jahr insgesamt 56,1 Mio. Euro zur Verfügung. Davon werden rund 11,0 Millionen ausgeschüttet. Die verbleibenden 45,1 Millionen Euro werden bis zur Schlussverteilung für das Verteilungsjahr 2015 als so genannte „reservierte Vergütungen“ zurückgestellt.

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Neuer Gesellschaftsvertrag der GVL

Gesellschafter und Berechtigte werden künftig in einem gemeinsamen Gremium vertreten und tätig: der Gesellschafter- und Delegiertenversammlung. Das neue Gremium wird den Beirat als bisheriges Vertretungsorgan der Berechtigten ablösen. Die Berechtigten wählen hierfür Delegierte als ihre Vertreter in die Gesellschafter- und Delegiertenversammlung. Die Wahl der Delegierten (und Ersatzdelegierten) findet in den Gruppenversammlungen (vormals Berechtigtenversammlung) statt.

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GVL setzt Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) bis Ende 2016 um

Das VGG ist am 1. Juni 2016 in Kraft getreten und löste damit das bisherige Urheberrechtswahrnehmungsgesetz ab. Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie werden allgemein verpflichtende Standards für Verwertungsgesellschaften etabliert, wovon bereits heute schon viele in Deutschland Anwendung finden.

Im Zuge der neuen gesetzlichen Regelung möchte die GVL alle Berechtigten über die folgenden Rechte informieren:

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Verlängert: Meldefrist zur Schlussverteilung 2017 endet am 31. März 2017

Meldung für die Offenen Budgets
Die GVL stellt Anfang 2017 erste Produktionen in den sogenannten Offenen Budgets zur Meldung von Mitwirkungen zur Verfügung. Musiker können ab dem 2. Januar 2017 ihre Mitwirkungen an Produktionen für TV Werbung im Portal www.artsys.gvl.de anmelden. Die Anmeldung von Mitwirkungen weiterer Rollen auf dieses Unterbudget wird in Kürze möglich sein.

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