Künstler-Erstverteilung für Tonträger für das Jahr 2017 gestartet
Dies bedeutet: Es werden nur die Mitwirkungsmeldungen vergütet, für die der GVL bereits verifizierte Mitwirkungsmeldungen vorliegen. Das sind vorwiegend solche, die bereits in den Jahren 2010 bis 2016 genutzt wurden. Meldungen auf genutztes, neues Repertoire aus 2017 für die Sparte Tonträger sind bereits möglich. Für weitere Sparten wie z.B. TV-Produktionen (AV) oder Radioproduktionen können Meldungen leider erst später abgeben werden. Hierzu werden wir Sie rechtzeitig informieren.