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EU-Urheberrechtsreform wird im Trilog fortgeführt

„Das Votum ist eine wichtige Richtungsentscheidung des Parlaments zur Stärkung der Leistungsschutzrechte von Künstlern und Produzenten im World Wide Web. Es sendet ein klares Signal an die großen Plattformbetreiber, dass diese ihrer Verantwortung für eine faire Vergütung der Kreativschaffenden endlich konsequent nachkommen müssen“, erklärt Guido Evers, Geschäftsführer der GVL. 

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Gemeinsam für Europas kreative Zukunft und ein starkes Urheberrecht

Die Richtlinie sieht unter anderem eine stärkere Verantwortung für Web-Plattformen und klare Regelungen zum Urhebervertragsrecht vor. Konkret soll der sogenannte „Value Gap“ – also die Wertschöpfungslücke – zwischen Plattformen und Kreativschaffenden geschlossen werden. Plattformen wie YouTube sollen gezwungen werden, neue Inhalte vor der Veröffentlichung zu filtern und auf relevante Lizenzvergütungen zu prüfen. Aktuell werden Inhalte erst im Nachhinein gelöscht, wenn Urheberrechtsverletzungen aktiv angezeigt werden.

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Geschäfts- und Transparenzbericht 2017 veröffentlicht

Ab heute steht der neue Geschäfts- und Transparenzbericht der GVL für das Jahr 2017 hier zum Download zur Verfügung. Neben dem verbindlichen Transparenzbericht (VGG) enthält der Geschäftsbericht unter anderem Informationen über den aktuellen IT-Modernisierungsprozess, wirtschaftliche Hintergründe und von der GVL geförderte Kulturprojekte. Viel Spaß beim Lesen!

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GVL-ID ersetzt Künstler-, Vertrags- bzw. Kundennummer

Auch für Sendeanstalten und Webcaster gilt: In Zukunft finden wir Sie in unserem System am einfachsten über die GVL-ID, nicht mehr über die bisherige Kundennummer.

Die GVL-ID fungiert als eindeutiger Identifikator für alle unsere Berechtigten. Auch als Erbe oder Bevollmächtigter erhalten Sie Ihre eigene GVL-ID. Wenn Sie also in unterschiedlichen Funktionen bei uns vertreten sind (z.B. Künstler und Hersteller, Künstler und Erbe), besitzen Sie entsprechend mehrere GVL-IDs.

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GVL unterstützt Appell zur Modernisierung des EU-Urheberrechts

Darin unterstützen die Unterzeichner die Beschlussempfehlungen des federführenden Rechtsausschusses des EU-Parlaments zum vorliegenden Richtlinienentwurf über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt.

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Hersteller-Folgeverteilung für 2016: Ausschüttung gestartet

Wie gewohnt finden Sie als an der Folgeverteilung beteiligter Hersteller ihre Detailreports und Senderauswertungen für das Nutzungsjahr 2016 inklusive der bisher zugeordneten Sendeminuten ab KW 27 auf label.gvl. Sollte es nach Abzug bereits getätigter Zahlungen auf Basis dieses Verteilergebnisses zu Auszahlungen kommen, finden Sie dort auch die entsprechenden Auszahlungsmitteilungen.

Auf www.label.gvl.de finden Sie weitere Informationen zu diesem Verteillauf.

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Künstler-Erstverteilung für das Jahr 2016 gestartet

  • Erstverteilung 2016 umfasst nur Wiederholungsrepertoire
  • Mitwirkungsmeldungen auf Tonträger mit Erstnutzung in 2016 möglich
  • Nächste Folgeverteilungen berücksichtigen Neurepertoire 2016

Ab heute startet die GVL mit der Künstler-Erstverteilung für das Verteilungsjahr 2016. Ausgeschüttet werden bei dieser eingeschränkten Erstverteilung zunächst jedoch nur Vergütungen auf genutztes Wiederholungsrepertoire des Jahres 2016.

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Meldeschluss für Videoclip-Repertoire für die Verteilungsjahre 2016 / 2017 endet am 30.06.2018

Die entsprechende Meldefrist für Videoclip-Produktionen, die in den Jahren 2016 und/oder 2017 genutzt wurden, endet am 30.06.2018.

Für alle bis zu diesem Datum bei der GVL eingegangenen Repertoire-Meldungen können wir die Berücksichtigung im Rahmen der Erstverteilung garantieren.

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Meldeschluss für das Verteilungsjahr 2013 endet am 15.08.2018

Die entsprechende Meldefrist für Ihre Mitwirkungsmeldungen an Produktionen, die im Jahre 2013 genutzt/ausgestrahlt wurden, endet am 15.8.2018.

Für alle bis dahin eingegangenen Meldungen können wir die Berücksichtigung für die Schlussverteilung 2013 garantieren. 

Später eingegangene Mitwirkungen können dann erst für die Nutzungsjahre ab 2014 berücksichtigt werden.

Bitte prüfen Sie zeitnah, ob Sie alle Ihre Meldungen für die Schlussverteilung 2013 abgegeben haben.

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