EU-Urheberrechtsreform wird im Trilog fortgeführt
„Das Votum ist eine wichtige Richtungsentscheidung des Parlaments zur Stärkung der Leistungsschutzrechte von Künstlern und Produzenten im World Wide Web. Es sendet ein klares Signal an die großen Plattformbetreiber, dass diese ihrer Verantwortung für eine faire Vergütung der Kreativschaffenden endlich konsequent nachkommen müssen“, erklärt Guido Evers, Geschäftsführer der GVL.