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Künstler-Erstverteilung für Tonträger für das Jahr 2017 gestartet

Dies bedeutet: Es werden nur die Mitwirkungsmeldungen vergütet, für die der GVL bereits verifizierte Mitwirkungsmeldungen vorliegen. Das sind vorwiegend solche, die bereits in den Jahren 2010 bis 2016 genutzt wurden. Meldungen auf genutztes, neues Repertoire aus 2017 für die Sparte Tonträger sind bereits möglich. Für weitere Sparten wie z.B. TV-Produktionen (AV) oder Radioproduktionen können Meldungen leider erst später abgeben werden. Hierzu werden wir Sie rechtzeitig informieren.

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Hersteller-Verteilung für 2016 und 2017: Ausschüttung gestartet

Als an der Verteilung beteiligter Hersteller finden Sie Ihre Auszahlungsmitteilungen wie gewohnt auf www.label.gvl.de. Die Detailreports und Senderauswertungen für das Nutzungsjahr 2016 und 2017 inklusive der bisher zugeordneten Sendeminuten stellen wir Ihnen in den kommenden Tagen bereit.

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Verschiebung des Auszahlungszeitraums: Wichtige Information für Künstler

Übersicht der anstehenden Verteilungen und die neuen Termine für Künstler:

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Start der Fingerprinting-Technologie bei ARD und ZDF

Wir als GVL begrüßen diese technische Weiterentwicklung im Sinne unserer Berechtigten.

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Verlängerung der Meldefrist für die Schlussverteilung 2013 auf 10.11.2018

Aktuell liegen uns noch nicht genügend Meldungen auf den in 2013 genutzten Produktionen vor. Wir sind als Verwertungsgesellschaft verpflichtet, sicherzustellen, dass möglichst alle Rechteinhaber vergütet werden und wollen dies durch die Fristverlängerung erleichtern. Zudem war www.artsys.gvl.de nicht durchgehend verfügbar.

Um Ihre zusätzlichen Mitwirkungsmeldungen sorgfältig verarbeiten zu können, verschieben wir die Schlussverteilung 2013 auf das 2./3. Quartal 2019.

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Verschiebung des Auszahlungszeitraums: Information zu den Verteilungen

Die Anpassung bei der Verteilungsabfolge ist nötig, um einen fehlerfreien und reibungslosen Ablauf gleich mehrerer Verteilungsereignisse sicherstellen zu können.

 

Übersicht der anstehenden Verteilungen und die neuen Termine

 Künstler

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EU-Urheberrechtsreform wird im Trilog fortgeführt

„Das Votum ist eine wichtige Richtungsentscheidung des Parlaments zur Stärkung der Leistungsschutzrechte von Künstlern und Produzenten im World Wide Web. Es sendet ein klares Signal an die großen Plattformbetreiber, dass diese ihrer Verantwortung für eine faire Vergütung der Kreativschaffenden endlich konsequent nachkommen müssen“, erklärt Guido Evers, Geschäftsführer der GVL. 

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Gemeinsam für Europas kreative Zukunft und ein starkes Urheberrecht

Die Richtlinie sieht unter anderem eine stärkere Verantwortung für Web-Plattformen und klare Regelungen zum Urhebervertragsrecht vor. Konkret soll der sogenannte „Value Gap“ – also die Wertschöpfungslücke – zwischen Plattformen und Kreativschaffenden geschlossen werden. Plattformen wie YouTube sollen gezwungen werden, neue Inhalte vor der Veröffentlichung zu filtern und auf relevante Lizenzvergütungen zu prüfen. Aktuell werden Inhalte erst im Nachhinein gelöscht, wenn Urheberrechtsverletzungen aktiv angezeigt werden.

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Geschäfts- und Transparenzbericht 2017 veröffentlicht

Ab heute steht der neue Geschäfts- und Transparenzbericht der GVL für das Jahr 2017 hier zum Download zur Verfügung. Neben dem verbindlichen Transparenzbericht (VGG) enthält der Geschäftsbericht unter anderem Informationen über den aktuellen IT-Modernisierungsprozess, wirtschaftliche Hintergründe und von der GVL geförderte Kulturprojekte. Viel Spaß beim Lesen!

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GVL-ID ersetzt Künstler-, Vertrags- bzw. Kundennummer

Auch für Sendeanstalten und Webcaster gilt: In Zukunft finden wir Sie in unserem System am einfachsten über die GVL-ID, nicht mehr über die bisherige Kundennummer.

Die GVL-ID fungiert als eindeutiger Identifikator für alle unsere Berechtigten. Auch als Erbe oder Bevollmächtigter erhalten Sie Ihre eigene GVL-ID. Wenn Sie also in unterschiedlichen Funktionen bei uns vertreten sind (z.B. Künstler und Hersteller, Künstler und Erbe), besitzen Sie entsprechend mehrere GVL-IDs.

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