Studien zu Musikwirtschaft und Musiknutzung in Hamburg vorgestellt
Beide Studien werden unter anderem von der GVL getragen.
Beide Studien werden unter anderem von der GVL getragen.
Die zentrale Fördereinrichtung der Bundesregierung und der Musikbranche wird dafür von Kulturstaatsministerin Monika Grütters mit zusätzlichen Mitteln in einer Gesamthöhe von 117 Millionen Euro ausgestattet. NEUSTART KULTUR soll die Kultur- und Kreativwirtschaft stützen und das künstlerische Arbeiten und kulturelle Leben wieder ermöglichen.
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Mit der Schlussverteilung schließt die GVL die Verteilung für die Nutzungsjahre 2013 und 2014 ab. Alle Gelder inklusive Rückstellungen, die uns für diese Jahre zur Verfügung stehen, werden verteilt. Das Budget für die Schlussverteilung hat sich dank Nachzahlungen für die Privatkopie (ZPÜ) im Juli dieses Jahres noch einmal erhöht. Diese Gelder werden nun an alle Berechtigten verteilt, die ihre Mitwirkungen an genutzten Produktionen in den Jahren 2013 und 2014 abgegeben haben.
In diesem Online-Seminar wird Dirk Löwenberg (Bereichsleiter Berechtigten-Service Hersteller & Veranstalter) über die wichtigsten Fristen und Abläufe im Zusammenhang mit der anstehenden Schlussverteilung 2016 für die Tonträgerhersteller der GVL informieren.
Im Anschluss ist ausreichend Zeit für individuelle Fragen vorgesehen.
Für die Weiterleitung von Erlösen aus dem Ausland arbeitet die GVL die Zahlungsinformationen ihrer Schwestergesellschaften auf und muss teils pauschale Vergütungen individuell ihren Berechtigten zuordnen. Aufgrund der Diversität der Daten nimmt dies mitunter mehr Zeit in Anspruch. Darüber hinaus ist der Erhalt der Erlöse von den jeweiligen Verteilereignissen der Schwestergesellschaften abhängig und erfolgt über mehrere Jahre gebündelt.
Mit „Neustart Kultur“ hat die Bundesregierung ein Rettungs- und Zukunftsprogramm für den Kultur- und Medienbereich aufgelegt. Gefördert werden pandemiebedingt unter anderem Projekte verschiedener Kultursparten. Aus diesem Programm wird auch die von der GVL getragene Initiative Musik – als die zentrale Fördereinrichtung der Bundesregierung und der Musikbranche für die deutsche Musikwirtschaft – mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet.