Meldeschluss für die Verteilungsjahre 2015 und 2016 am 30.04.2021
Dieser Meldeschluss gilt auch für die sogenannten „offenen Unterbudgets“ für die Jahre 2015 und 2016. Für Radioeigenproduktionen (Wort) ist eine Meldefrist bis 31.05.2021 vorgesehen.
Dieser Meldeschluss gilt auch für die sogenannten „offenen Unterbudgets“ für die Jahre 2015 und 2016. Für Radioeigenproduktionen (Wort) ist eine Meldefrist bis 31.05.2021 vorgesehen.
Unter anderem können Sie sich darüber informieren, wie die Online-Registrierung, die digitale Teilnahme und die Wahlen in den Gruppenversammlungen erfolgen. Außerdem erfahren Sie, wie Sie eine Kandidatur einreichen und wer in welchen Gruppenversammlungen zur Wahl steht. Wir aktualisieren das InfoPortal BV2021 fortlaufend und ergänzen es.
Ein Jahr Corona: Welches Fazit ziehen Sie?
Neben einer kurzen Vorstellung unseres Herstellerportals label.gvl widmen wir uns schwerpunktmäßig dem Thema Rechteinhaberschaften und deren Management. Zur Anmeldung geht es hier.
Das Staatsministerium für Kultur und Medien (BKM) hat bereits im vergangenen Jahr in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft gegenüber der GVL bestätigt: Vergütungen durch Verwertungsgesellschaften, die in der Regel für Vorjahre eingezogen und jetzt ausgeschüttet werden, haben keinen Einfluss auf die außerordentlichen Wirtschaftshilfen der Bundesregierung.
Die individuellen Verteilergebnisse finden Hersteller*innen ab sofort im Portal label.gvl.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter label@gvl.de und +49 30 48483-650 zur Verfügung.
In den beiden GVL-Talks im Februar begrüßten die GVL-Mitarbeiter*innen Interessierte der Gruppen Schauspieler*innen und Synchronschauspieler*innen (17. Februar) sowie Hersteller*innen (18. Februar). Insgesamt waren über 100 Berechtigte bei den Gesprächsrunden dabei.
Während der Berechtigtenversammlung wählen die Berechtigten der GVL alle vier Jahre ihre 22 Vertreter*innen für die Gesellschafter- und Delegiertenversammlung – eines der wichtigsten Organe der GVL. Gewählt werden die Delegierten in den 15 Gruppenversammlungen. Die Teilnahme an der Berechtigtenversammlung und die Wahl der Vertreter*innen stehen allen Berechtigten der GVL offen.
Die Einladungen zur virtuellen Berechtigtenversammlung 2021 werden wir im April an unsere Berechtigten versenden.
Die Folgen der Corona-Pandemie sind für viele Kulturschaffende dramatisch und dem Musikleben drohen bleibende Schäden. Die mittel- und langfristigen Auswirkungen dieser kulturellen Eiszeit, z.B. die sozialen Folgen der Pandemie, das Ausmaß an Abwanderung in andere Berufe oder auch die Existenzbedrohung der Kultur- und Bildungseinrichtungen, können bislang nur vermutet werden.
Die Termine werden laufend weiter konkretisiert. Wir informieren Sie hier auf www.gvl.de über alle Neuigkeiten rund um die GVL-Verteilungen.
Verteilungen Künstler
1. Halbjahr 2021:
2. Halbjahr 2021: