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Hersteller*innen: Start der Folgeverteilungen 2017-2019 und Vorauszahlungen für 2020

Heute beginnt die GVL, die Vergütungen aus den Folgeverteilungen für die Nutzungsjahre von 2017 bis 2019 an Tonträgerhersteller*innen zu überweisen. Ihre individuellen Verteilergebnisse finden Hersteller*innen ab sofort im Portal label.gvl.

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GVL inside: Der Newsletter für den März ist da

Unser Newsletter „GVL inside“ für den März ist da - m

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GVL erklärt im Video: Unsere Arbeit im Überblick

Die Arbeit einer modernen Verwertungsgesellschaft ist komplex. Die verschiedenen Gesetze und Einflüsse sind bisweilen schwer nachzuvollziehen.

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Nachruf auf Ernst Schönfelder

Ernst Schönfelder war eng vernetzt mit den Gründungsvätern der GVL, Hermann Voss und Rudolf Irmisch, und begleitete die GVL seit ihren Kinderschuhen. Mit Anfang 20 war er Zeuge der Gründungsgespräche zwischen Voss und Irmisch bei ihren Spaziergängen um die Alster und in diversen Hamburger Cafés. 

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Meldeschluss für die Verteilungsjahre 2015 und 2016 am 30.04.2021

Dieser Meldeschluss gilt auch für die sogenannten „offenen Unterbudgets“ für die Jahre 2015 und 2016. Für Radioeigenproduktionen (Wort) ist eine Meldefrist bis 31.05.2021 vorgesehen.

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GVL-Berechtigtenversammlung: InfoPortal BV2021 geht online

Unter anderem können Sie sich darüber informieren, wie die Online-Registrierung, die digitale Teilnahme und die Wahlen in den Gruppenversammlungen erfolgen. Außerdem erfahren Sie, wie Sie eine Kandidatur einreichen und wer in welchen Gruppenversammlungen zur Wahl steht. Wir aktualisieren das InfoPortal BV2021 fortlaufend und ergänzen es.

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Online-Seminar für Hersteller*innen: label.gvl und Rechteinhaberschafts-Management

Neben einer kurzen Vorstellung unseres Herstellerportals label.gvl widmen wir uns schwerpunktmäßig dem Thema Rechteinhaberschaften und deren Management. Zur Anmeldung geht es hier.

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Information: GVL-Verteilungen im Zusammenhang staatlicher Coronahilfen

Das Staatsministerium für Kultur und Medien (BKM) hat bereits im vergangenen Jahr in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft gegenüber der GVL bestätigt: Vergütungen durch Verwertungsgesellschaften, die in der Regel für Vorjahre eingezogen und jetzt ausgeschüttet werden, haben keinen Einfluss auf die außerordentlichen Wirtschaftshilfen der Bundesregierung. 

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