Start der Fingerprinting-Technologie bei ARD und ZDF
Wir als GVL begrüßen diese technische Weiterentwicklung im Sinne unserer Berechtigten.
Wir als GVL begrüßen diese technische Weiterentwicklung im Sinne unserer Berechtigten.
Aktuell liegen uns noch nicht genügend Meldungen auf den in 2013 genutzten Produktionen vor. Wir sind als Verwertungsgesellschaft verpflichtet, sicherzustellen, dass möglichst alle Rechteinhaber vergütet werden und wollen dies durch die Fristverlängerung erleichtern. Zudem war www.artsys.gvl.de nicht durchgehend verfügbar.
Um Ihre zusätzlichen Mitwirkungsmeldungen sorgfältig verarbeiten zu können, verschieben wir die Schlussverteilung 2013 auf das 2./3. Quartal 2019.
Die Anpassung bei der Verteilungsabfolge ist nötig, um einen fehlerfreien und reibungslosen Ablauf gleich mehrerer Verteilungsereignisse sicherstellen zu können.
Künstler
„Das Votum ist eine wichtige Richtungsentscheidung des Parlaments zur Stärkung der Leistungsschutzrechte von Künstlern und Produzenten im World Wide Web. Es sendet ein klares Signal an die großen Plattformbetreiber, dass diese ihrer Verantwortung für eine faire Vergütung der Kreativschaffenden endlich konsequent nachkommen müssen“, erklärt Guido Evers, Geschäftsführer der GVL.
Die Richtlinie sieht unter anderem eine stärkere Verantwortung für Web-Plattformen und klare Regelungen zum Urhebervertragsrecht vor. Konkret soll der sogenannte „Value Gap“ – also die Wertschöpfungslücke – zwischen Plattformen und Kreativschaffenden geschlossen werden. Plattformen wie YouTube sollen gezwungen werden, neue Inhalte vor der Veröffentlichung zu filtern und auf relevante Lizenzvergütungen zu prüfen. Aktuell werden Inhalte erst im Nachhinein gelöscht, wenn Urheberrechtsverletzungen aktiv angezeigt werden.
Ab heute steht der neue Geschäfts- und Transparenzbericht der GVL für das Jahr 2017 hier zum Download zur Verfügung. Neben dem verbindlichen Transparenzbericht (VGG) enthält der Geschäftsbericht unter anderem Informationen über den aktuellen IT-Modernisierungsprozess, wirtschaftliche Hintergründe und von der GVL geförderte Kulturprojekte. Viel Spaß beim Lesen!
Auch für Sendeanstalten und Webcaster gilt: In Zukunft finden wir Sie in unserem System am einfachsten über die GVL-ID, nicht mehr über die bisherige Kundennummer.
Die GVL-ID fungiert als eindeutiger Identifikator für alle unsere Berechtigten. Auch als Erbe oder Bevollmächtigter erhalten Sie Ihre eigene GVL-ID. Wenn Sie also in unterschiedlichen Funktionen bei uns vertreten sind (z.B. Künstler und Hersteller, Künstler und Erbe), besitzen Sie entsprechend mehrere GVL-IDs.
Darin unterstützen die Unterzeichner die Beschlussempfehlungen des federführenden Rechtsausschusses des EU-Parlaments zum vorliegenden Richtlinienentwurf über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt.
Wie gewohnt finden Sie als an der Folgeverteilung beteiligter Hersteller ihre Detailreports und Senderauswertungen für das Nutzungsjahr 2016 inklusive der bisher zugeordneten Sendeminuten ab KW 27 auf label.gvl. Sollte es nach Abzug bereits getätigter Zahlungen auf Basis dieses Verteilergebnisses zu Auszahlungen kommen, finden Sie dort auch die entsprechenden Auszahlungsmitteilungen.
Auf www.label.gvl.de finden Sie weitere Informationen zu diesem Verteillauf.
Ab heute startet die GVL mit der Künstler-Erstverteilung für das Verteilungsjahr 2016. Ausgeschüttet werden bei dieser eingeschränkten Erstverteilung zunächst jedoch nur Vergütungen auf genutztes Wiederholungsrepertoire des Jahres 2016.