Rechtenutzer*innen und die GVL: Häufig gestellte Fragen

Fragen zu Tarifen oder Lizenzen?

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Lizenzen, Tarife und Angelegenheiten von Rechtenutzer*innen und der GVL.

Welche Lizenzen gibt es?
Sendung

Für die Verwendung erschienener Tonträger und Videoclips in Hörfunk und Fernsehen vergibt die GVL Lizenzen an Sender und Sendeanstalten nach Maßgabe der ihr zur Wahrnehmung eingeräumten Rechte. Mehr erfahren

Öffentliche Wiedergabe

Die öffentliche Wiedergabe, etwa in Gaststätten, Hotels oder Diskotheken, ist auch als „Kneipenrecht“ bekannt. Entsprechend des gesetzlichen Vergütungsanspruchs ist die öffentliche Wiedergabe vergütungspflichtig. Die GVL lizenziert die Nutzung im Namen ihrer Berechtigten gegenüber den Rechtenutzern. Mehr erfahren

Vervielfältigung direkt

Für die Vervielfältigung erschienener Tonträger und Videoclips erteilt die GVL in bestimmten Bereichen Lizenzen nach Maßgabe der ihr zur Wahrnehmung eingeräumten Rechte, etwa gegenüber Herstellern von Leermedien und Aufnahmegeräten. Mehr erfahren

Vervielfältigung extern

Für die Vervielfältigung erschienener Tonträger und Videoclips übergibt die GVL in bestimmten Bereichen das Inkasso nach Maßgabe der ihr zur Wahrnehmung eingeräumten Rechte an externe Partner, wie zum Beispiel an die ZPÜ. Mehr erfahren

Vermietung und Verleih

Wenn ein erschienener Tonträger oder ein Musikvideoclip vermietet oder verliehen werden, entstehen Vergütungsansprüche für die mitwirkenden Künstler, Hersteller oder Veranstalter, sofern dies Erwerbszwecken dient. In diesem Fall hat der Vermieter oder Verleiher entsprechende Gebühren abzuführen, die ihn für diese Art der Nutzung auf Grundlage des „Tarif Vermietung“ lizenziert. Mehr erfahren

Webradio und Ladenfunk

Die Nutzung erschienener Tonträger in Webradios ist kostenpflichtig. Wer ein Webradio betreibt, muss sich daher bei GEMA und GVL anmelden. Da GEMA und GVL unterschiedliche Rechteinhaber vertreten, sind beide Lizenzen für die Nutzung von Musik notwendig. Mehr erfahren

Kabelweitersendung

Unter Kabelweitersendung ist die Weiterübertragung eines Programms durch Kabelsysteme oder Mikrowellensysteme zu verstehen. Das Inkasso für die GVL übernimmt die so genannte „Münchener Gruppe“, ein Zusammenschluss von Verwertungsgesellschaften, die die entsprechenden Rechte lizenzieren. Mehr erfahren

Website Hintergrundmusik

Möchten Sie Musik als Hintergrundmusik auf Ihrer Website nutzen, können Sie die entsprechende Lizenz von der GVL erwerben. Nachfolgend finden Sie alle notwendigen Informationen zum Lizenzumfang und zum Tarif. Mehr erfahren

Private Filmherstellung

Bei der Herstellung von nichtgewerblichen bzw. von privaten Filmen muss für die Verwendung von leistungsschutzrechtlich geschützten Produktionen eine Gebühr entrichtet werden. Mehr erfahren

Gesamtverträge und Inkassovereinbarungen
Warum vergibt die GVL nicht alle Lizenzen direkt?

Die GVL schließt Repräsentationsvereinbarungen mit anderen Verwertungsgesellschaften und Gesamtverträge mit verschiedenen Institutionen ab um Verwaltungskosten zu sparen. Von einheitlichen Inkasso und Lizenzierungsverfahren profitieren Rechtenutzer*innen, Rechteinhaber*innen und Verwertungsgesellschaften. Mehr erfahren

Was sind Inkassovereinbarungen?

Eine Verwertungsgesellschaft kann eine andere Verwertungsgesellschaft beauftragen, die von ihr wahrgenommenen Rechte wahrzunehmen und die Vergütung vom Nutzer zu kassieren

Was sind Inkassovereinbarungen?

Eine Verwertungsgesellschaft kann eine andere Verwertungsgesellschaft beauftragen, die von ihr wahrgenommenen Rechte wahrzunehmen und die Vergütung vom Nutzer zu kassieren

Nichtkommerzielles Webradio
Warum muss ein Webradio bei der GEMA und GVL angemeldet werden?

Der Schutz der künstlerischen Leistungen von Urhebern und ausübenden Künstlern, wie z.B. Musiker oder Sänger, wird im Urheberrechtsgesetz geregelt. Danach müssen Urheber und Künstler eine Vergütung für die Nutzung ihrer Rechte erhalten. Diese Aufgabe übernehmen GEMA und GVL: Die GEMA verwaltet u.a. die Rechte von Komponisten und Textdichtern (Urhebern), die GVL vertritt ausübende Künstler (Sänger, Musiker etc.) und Tonträgerhersteller. Daher ist eine Lizenzierung sowohl durch die GEMA als auch durch die GVL in jedem Falle erforderlich. Die GVL lizenziert die in einem Webradio-Angebot verwendeten Musikaufnahmen, die auf Tonträgern (z.B. CDs) oder in On-Demand-Angeboten (z.B. Musicload oder iTunes) erschienen sind. Die GVL-Lizenzierungspflicht gilt unabhängig davon, ob die gesetzliche Schutzfrist für die Urheberrechte der Komponisten und Textdichter noch besteht oder bereits abgelaufen ist. 

Was muss ich machen, um mit meinem Hobbyradio legal zu senden?

Bitte beachten Sie, dass Anbieter von Online-Streams nur die technischen Rahmenbedingungen bereitstellen, nicht aber leistungsschutzrechtliche Lizenzen erteilen können. Hierfür sind Sie als Betreiber – also „Macher“ – des Webradios verantwortlich. 

Zusammenfassend müssen Sie folgende fünf Schritte absolvieren, um legal auf Sendung zu gehen:

  1. Bauen Sie die technischen Rahmenbedingungen (Studio, Technik) für Ihr Webradio auf.
  2. Melden Sie einen Onlinestream an.
  3. Melden Sie Ihr Webradio bei der GVL (sowie bei der GEMA) an. Nutzen Sie zur Lizenzierung den offiziellen GVL-Anmeldebogen.
  4. Wenn die GVL keine Einwände zur Anmeldung hat, können Sie sofort mit dem Sendebetrieb beginnen. Die GVL stellt Rechnungen pro Quartal (rückwirkend).
  5. Bei Einstellung des Webradios müssen Sie den GVL-Vertrag (und den GEMA-Vertrag) kündigen, dies ist jeweils zum Monatsende möglich. 
Was kostet ein Webradio (Vergütung)?

Die Vergütungsberechnung erfolgt nach dem aktuellen GVL Webcast-Tarif (einzusehen hier). Der Tarif unterscheidet zwischen kommerziellen und nichtkommerziellen Angeboten. Relevante Faktoren, um die Vergütungen zu berechnen, sind unter anderem die tägliche Sendedauer, die durchschnittliche Zuhörerzahl und die Anzahl der zum Zwecke des Webcast gespeicherten Musiktitel. 

Berechnungsbeispiel 

Ein Webradio, 

  • das 12 Stunden pro Tag auf einem Kanal sendet, 
  • einen GVL-pflichtigen Tonträgeranteil von 81 bis 100% hat,
  • durchschnittlich 12 Hörer pro Stunde in Deutschland verzeichnet und 
  • 500 erzeugte MP3-Titel auf der Festplatte für den Sendebetrieb speichert 

würde zahlen: 

275 Euro Sendevergütung pro Jahr 

+ 62,50 Euro Vervielfältigungsvergütung für die Musikstücke pro Jahr (= 0,125 Euro pro Titel/Jahr) 

+ 23,63 Euro 7 Prozent Mehrwertsteuer 

= 361,13 Euro GESAMT (brutto)

Auf 12 Monate umgerechnet, ergibt das eine GVL-Vergütung 30,09 Euro pro Monat. Die GVL stellt alle drei Monate 90,28 Euro in Rechnung. (Hinzu kommt die GEMA-Lizenz.)