Künstler*innen: Start der Folgeverteilungen 2022-2024
Die GVL schüttet im Rahmen dieses Verteillaufs für die Jahre 2022 bis 2024 insgesamt 13,1 Mio. Euro zusätzlich an Künstler*innen bzw. deren Erb*innen aus.
Die GVL schüttet im Rahmen dieses Verteillaufs für die Jahre 2022 bis 2024 insgesamt 13,1 Mio. Euro zusätzlich an Künstler*innen bzw. deren Erb*innen aus.
Insgesamt werden rund 2,4 Millionen Euro verteilt. Die Vergütungen stammen aus 18 Ländern weltweit, darunter Frankreich, Spanien, Italien, Schweden und die Niederlande für Musiker*innen sowie Spanien, Italien und Belgien für Schauspieler*innen. Ein besonderer Erfolg ist zudem die neu abgeschlossene bilaterale Vereinbarung mit der kolumbianischen Verwertungsgesellschaft ACTORES, durch die künftig auch Schauspieler*innen von Erlösen aus Kolumbien profitieren können.
Die Gelder dieser Ausschüttungsrunde stammen aus Dänemark, Finnland, Schweden, Irland, Spanien, USA, GB und beinhalten auch wieder Ausschüttungen der MTV-Sendergruppe für Videoclip-Ausstrahlungen.
Wie angekündigt haben wir mit der Bereitstellung der individuellen Verteilergebnisse der Folgeverteilungen Tonträger 2022 bis 2024 in label.gvl begonnen.
Aufgrund weiterer Nachmeldungen und zusätzlicher Zuordnung von Sendemeldungen und übermittelter Claims offener Nutzungen konnten wir die Ergebnisse der Jahre 2022 bis 2024 erneut steigern: Für das Nutzungsjahr 2022 beläuft sich die Verteilquote nun auf 93,83 %, für 2023 auf 93,62 % und für 2024 auf 90,49 %.
Veranstalter*innen mit Vergütungen finden ihre individuellen Verteilergebnisse der Schlussverteilung 2021 ab sofort im Portal meine.gvl.
Mit dieser Schlussverteilung schließt die GVL die Verteilung für das Nutzungsjahr 2021 ab. Alle Gelder inklusive Rückstellungen, die uns für dieses Jahr zur Verfügung stehen, werden verteilt.
In dieser Schlussverteilung für das Jahr 2021 werden rund 21,9 Mio. Euro verteilt. An den Verteilungen für 2021 haben insgesamt 183.739 ausübende Künstler*innen teilgenommen. Das sind alle Berechtigten, die ihre Mitwirkungen an genutzten Produktionen fristgemäß gemeldet haben.
Dieser Meldeschluss gilt auch für Radio- und TV-Extraformate (z.B. Einzelbeiträge in nicht-fiktionalen Formaten, Werbung, Dokumentarfilme).
Eine Übersicht alle Fristen und Termine für Künstler*innen gibt es hier.
Die GVL schüttet im Rahmen dieses Verteillaufs für die Jahre 2022 bis 2024 insgesamt 57,7 Mio. Euro zusätzlich an Künstler*innen bzw. deren Erb*innen aus, davon ca. 48 Mio. Euro für die Erstverteilung 2024, weitere 9,7 Mio. Euro für die Folgeverteilungen 2022 und 2023.
Wie angekündigt hat die GVL heute die oben genannten Verteilungen durchgeführt.
Inhaltlich gab es in diesem Jahr nur wenige Anpassungen. Die wichtigsten Änderungen betreffen die sogenannten Senderlisten – also die Listen der auszuwertenden Programme. Sie wurden in folgenden Bereichen vorgenommen: