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Künstler*innen: Schlussverteilung für 2017 und 2018 gestartet

Mit dieser Schlussverteilung schließt die GVL die Verteilung für die Nutzungsjahre 2017 und 2018 ab. Alle Gelder inklusive Rückstellungen, die uns für diese Jahre zur Verfügung stehen, werden verteilt. Darunter sind erstmals auch Vergütungen aus den so genannten „offenen Budgets“ wie Jingles oder Werbung.

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GVL-Talk: Die GVL für Selbstvermarkter*innen

In diesem Talk laden wir alle sogenannten „artist owned record label“ – also Kreative, die sich über ihr eigenes Label vermarkten –, dazu ein, mit uns ins Gespräch zu kommen. 

Wir freuen uns auf alle Teilnehmenden!

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Letzte Gelegenheit für Künstler*innen

Voraussetzung für die Teilnahme an der Schlussverteilung ist, dass die Produktionen, an denen Sie mitgewirkt haben, im Jahr 2019 im Radio oder TV ausgestrahlt wurden.

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Aus GVL-Gesellschafter DOV wird unisono

„Wir gratulieren unserem Gesellschafter unisono, der uns in den letzten 63 Jahren als DOV begleitet hat, ganz herzlich zum runden Jubiläum“, betonen Tilo Gerlach und Guido Evers, Geschäftsführer der GVL. Tilo Gerlach ergänzt: „Der neue Name zeigt, dass stetiger Wandel und Flexibilität nichts mit dem Alter zu tun haben. Die Musikbranche verändert sich kontinuierlich, in den vergangenen Jahren immer dynamischer.

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GVL-Talk: Die GVL für Schauspieler*innen und Sprecher*innen

In diesem Talk laden wir alle interessierten Schauspieler*innen und Sprecher*innen dazu ein, uns ihre Themenwünsche mitzuteilen – nutzen Sie dafür unser Anmeldeformular.

Wir freuen uns auf Sie!

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Rückblick: Die GVL beim Reeperbahn Festival

Vom 21. bis 24. September hat das Reeperbahn Festival seine Tore in Hamburg geöffnet. Neben unzähligen Live-Acts, die dem Publikum einheizten, diskutierte die Musikbranche ihre wichtigsten Themen bei einem umfangreichen Konferenzprogramm.

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GVL-Talk: Die GVL Für Unterhaltungsmusiker*innen

In unserem GVL-Talk für Musiker*innen aus Pop und Rock haben Sie am 14. September um 15 Uhr die Möglichkeit, uns Ihre Fragen zur GVL zu stellen. Wir wollen unter anderem besprechen, wie Sie als Unterhaltungsmusiker*in mit der GVL Geld verdienen können.

Referent*innen sind die Expert*innen aus dem Team Unterhaltungsmusik und Agenturbetreuung.

Wir freuen uns auf Sie!

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Künstler*innen: Vergütungen aus der Schutzfristverlängerung (§79a UrhG)

Diese Information ist relevant für Sie, wenn Sie in den Jahren 1963 bis 1967 mit Buy-Out-Vertrag an Tonträgerproduktionen mitgewirkt haben.

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Die internationale Rechtewahrnehmung anschaulich erklärt

Musik kennt keine Grenzen. Künstler*innen und Tonträgerhersteller*innen stehen auch die Vergütungen aus Zweitverwertungen außerhalb Deutschlands zu. Berechtigte müssen der GVL dafür das Mandat zur Wahrnehmung internationaler Rechte übergeben.

Damit kann die GVL genutzte Produktionen von Schwestergesellschaften weltweit claimen und an ihre Berechtigten vergüten. Wie genau das funktioniert, zeigt unsere neue Infografik.

 

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