GVL im Dialog
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu Fragen, die Sie an uns gerichtet haben, zu Offenen Briefen und zur Petition zur GVL aus dem Jahr 2020. Weitere Hintergrundinformationen zur GVL finden Sie auch auf der Seite Themen & Hintergründe.
Haben Sie Fragen, Vorschläge oder Feedback? Schreiben Sie uns gern unter dialog@gvl.de.
Update zum Dialog zwischen #fairchangegvl und GVL (August 2022)
In einer Reihe themenbezogener Dialoge haben sich die Initiator*innen der Petition #fairchangegvl und das Management der GVL in den vergangenen Monaten intensiv ausgetauscht. Wir haben die wichtigsten Informationen zu den themenbezogenen Dialogen, die zwischen Mai 2021 und Januar 2022 stattfanden, zusammengefasst.
Die Online-Petition #fairchangegvl war im Juli 2020 veröffentlicht worden und zählt bis heute knapp 2.000 Unterzeichner*innen. Nach dem anfänglichen schriftlichen Austausch wurde der Dialog persönlich in Form von Videokonferenzen fortgesetzt. Ab Frühjahr 2021 trafen sich Vertreter*innen der Petition aus den Bereichen Künstler*innen und Hersteller*innen online mit dem Management der GVL.
In insgesamt sieben mehrstündigen Meetings wurden insbesondere die Themen „IT-Entwicklung & Finanzen“, „Einhaltung der Verteilungsfristen“, „Anpassung der Verteilungsregeln“, „internationale Wahrnehmung“ und „Reduzierung der Kündigungsfristen“ offen besprochen. Beiden Seiten bot sich so die Gelegenheit, den jeweiligen Standpunkt darzulegen und inhaltliche Zusammenhänge kritisch zu beleuchten.
Die zentralen Fragestellungen, die im Rahmen der themenbezogenen Dialoge besprochen wurden, werden im Folgenden zusammengefasst.
Einhaltung der Verteilungsfristen
Internationales / Wahrnehmungsvertrag
Bei den Terminen rund um das Thema „internationale Wahrnehmung“ konnte die GVL die Grundlagen der wechselseitigen Einräumung von Rechten erläutern. Beleuchtet wurden dabei auch die standardisierten Prozesse, unter denen zahlreiche Verwertungsgesellschaften weltweit Informationen zu Berechtigten-Mandaten, Tonträger- und AV-Aufnahmen, Mitwirkungen, Rechteinhaberschaften und zu genutztem Repertoire austauschen. Ebenso wurde die Heterogenität von Schnittstellen und lokaler Systeme thematisiert, die einem standardisierten Datenaustausch mitunter im Wege stehen und mit einigen Gesellschaften aufwendige Workarounds erfordern. Vor diesem Hintergrund wurden den Vertretern der Petition auch internationale Standardisierungsprojekte für Datenaustauschplattformen vorgestellt.
Die von den Petenten angeregte Vereinheitlichung von Kündigungsregelungen wurde seit geraumer Zeit auch international diskutiert. Die GVL konnte ihren Beitrag durch eine Verkürzung der Kündigungsfristen im Rahmen der Anpassung der GVL-Wahrnehmungsverträge schon im Juni 2021 umsetzen.
Finanzen/IT
Im Cluster „Finanzen/IT“ konnte die GVL den Vertreter*innen der Petenten vor allem die IT-Governance und das GVL-Projektportfolio vorstellen. Weiterhin wurden den Vertretern der Petition in diesem Cluster die Perspektiven der IT-Entwicklung bei der GVL sowie aktuelle Projekte der GVL vorgestellt. Neben neuen sichtbaren Features ist der System- und Architekturausbau ein wichtiger Teil der Entwicklungsarbeit, der oft weniger offensichtlich ist. Die GVL strebt hier eine Balance zwischen der Wartung der bestehenden Systeme, deren Optimierung sowie deren funktionaler Erweiterung vor dem Hintergrund der geforderten Effizienz an.
Neben allgemeinen, technischen und juristischen Rahmenbedingungen der GVL-Verteilung besprachen die Teilnehmer*innen des Clusters Fragen und Wünsche zum Datenaustausch mit der GVL. Auch der aktuelle Stand der Anbindung der Synchron-App an die IT-Systeme der GVL wurde thematisiert und kontinuierlich von den Projektverantwortlichen der GVL vorangetrieben.
Verteilungsplan
Auf Anregung der Petenten hat sich diese Clustersitzung insbesondere mit den Grundlagen der Verteilung und der Bestimmung der für die Verteilung ausgewerteten Sender befasst. Die GVL konnte erläutern, dass Verteilungspläne einen wirtschaftlichen Schwellenwert als Auswahlkriterium vorsehen, so dass die ausgewerteten Sender etwa 90% der gesamten GVL-Sendererlöse abdecken. Damit wird die Balance zwischen Repräsentativität und Kosteneffizienz gewahrt.
Beleuchtet wurde auch die vom Verteilungsplan vorgesehene Möglichkeit, auf Vorschlag weitere Nischenrepertoire-Sender in die Senderliste aufzunehmen. Derzeit fallen fünf Sender unter diese Regelung. In wirtschaftlicher Hinsicht wurden die Mehraufwände für die Auswertung zusätzlicher Sender und daraus resultierende Auswirkungen auf die Verteilung betrachtet.
In diesem Zusammenhang hat die GVL die laufende Tätigkeit des seit Anfang 2021 bestehenden Arbeitskreises Herstellerverteilung vorgestellt. Dieser Arbeitskreis besteht aus erfahrenen Tonträgerhersteller- und Verbandsvertretern, darunter auch ein Initiator der Petition, und beschäftigt sich – unter dem Blickwinkel der wirtschaftlichen Angemessenheit – intensiv mit denkbaren alternativen Verteilsystematiken insbesondere für die Bereiche der öffentlichen Wiedergabe und Privatkopie.
Gesellschaftsvertrag
Die Rechtform der GVL wurde bereits im Vorfeld der themenbezogenen Dialoge hier erläutert: https://gvl.de/gvl/aktuelles-und-allgemeines/gvl-im-dialog#warumgmbh
Offene Briefe und Petitionen 2020
- Feedback der GVL vom 13.11.2020 auf das Update zur Petition #fairchangegvl: Am 28. Oktober haben die Initiatoren der Petition #fairchangegvl ein Update zum bisherigen Austausch mit der GVL veröffentlicht. Die GVL möchte die Gelegenheit nutzen, um zu den offenen Fragen und Themen erneut schriftlich Stellung zu beziehen und Inhalte vertiefend zu erläutern. Ein persönlicher Dialog mit den Initiatoren der Petition #fairchangegvl ist in Vorbereitung. Hier finden Sie das Feedback der GVL.
- Hier finden Sie den offenen Brief der Independent Labels und Musiker vom 02. Juli 2020 sowie die Antwort der GVL vom 14. Juli 2020.
- Hier finden Sie den offenen Brief der Schauspieler bzw. von Frank Röth und Claudia Michelsen vom 14. April 2020 an die GVL sowie die Antwort der GVL vom 20. April 2020.
Lesen Sie hier das Statement der Geschäftsführung vom August 2020
Liebe Berechtigte,
die Kreativbranche befindet sich ebenso wie die GVL in einer sehr besonderen Zeit. Der Ausnahmezustand durch Corona hat viele Entwicklungen komplett zum Stillstand gebracht, während andere Themen sichtbar an Dynamik gewonnen haben.
Wir haben die vergangenen Monate trotz aller Hürden intensiv an der Verbesserung unserer Prozesse, Portale und Kommunikation gearbeitet und alle Termine für geplante Ausschüttungen halten können – zusätzlich zu Vorschusszahlungen und Corona-Unterstützungen der Berechtigten. Vieles haben wir bereits geschafft, manches befindet sich gerade in der Umsetzung, einige für Sie zentrale Themen können wir erst im nächsten Jahr realisieren.
Uns ist klar, dass Sie nicht in die GVL hineinschauen können und deswegen viele Fragen haben. Das wurde uns nach den offenen Briefen der vergangenen Monate und dem Feedback, das wir von Ihnen im Rahmen von Stammtischen und anderen Gesprächen erhalten haben, deutlich bewusst. Zwar haben wir schon viele Ihrer Fragen beantwortet, aber offensichtlich wurden unsere Antworten der Komplexität der Thematik oder Ihren Erwartungen nicht gerecht.
Wir wollen gerne dem zusätzlichen Informationsbedarf Rechnung tragen. Deswegen haben wir in einem ersten Schritt alle Antworten der GVL auf die offenen Briefe hier online gestellt. Zudem finden Sie hier Antworten auf die Fragen, die neu gestellt wurden. Der Alltag der GVL ist gefüllt mit hunderten Kontakten zu ausübenden Künstler*innen und Musiklabels zu einer Vielzahl von Themen – im Fokus stehen dabei stets die Interessen unserer Berechtigten. Mit ihnen sind wir im ständigen Austausch ebenso wie mit unseren Gesellschaftern und Delegierten und wir scheuen nicht die kritische Auseinandersetzung.
Wir freuen uns daher auch auf Ihr Feedback.
Guido Evers & Dr. Tilo Gerlach, Geschäftsführer der GVL
August 2020
Inwieweit erfüllt die GVL die gesetzlichen Verteilfristen?
Im Hersteller-Bereich bewegen sich die Verteilungen grundsätzlich im Rahmen der gesetzlichen Fristenvorgaben. Die gesetzlich angeordnete Systemerneuerung konnte in weniger als drei Jahren bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Verteilungstätigkeiten vollzogen werden.
Wir wissen, dass es bei den Künstler-Verteilungen in den vergangenen Jahren immer wieder Verzögerungen gab und Sie auf Vergütungen warten mussten. Leider war der technische Umbau unserer verteilungsrelevanten Systeme langwieriger und komplizierter als zunächst erwartet. Dennoch konnten wir insbesondere in den vergangenen Monaten deutliche Fortschritte sowohl bei der Geschwindigkeit als auch Qualität unserer Verteilungen erzielen.
Konkret sind jedoch für die Jahre ab 2010 noch einzelne Segmente mit besonders schwierigen Datenlagen und geringem Gesamtvolumen unverteilt (die sog. „Offenen Budgets“, also z.B. Jingles, Werbung). Diese mussten wir in Rücksprache mit unseren Gremien zu Gunsten der größeren Verteilbudgets zurückstellen. Ab Sept 2020 können Berechtigte hier auf www.gvl.de alle noch offenen Mitwirkungen an den darunter fallenden Produktionen melden, ihre Verteilung ist für das erste Halbjahr 2021 geplant.
Dieser Tage starten wir mit der Schlussverteilung der Verteiljahre 2013 und 2014.
Ansonsten werden wir die im VGG vorgesehen Verteiltermine mit leichtem Verzug einhalten: Die Erstverteilung 2019 findet im November 2020 statt im September statt. Diese Verzögerung ist nötig, um auch neu gemeldete Mitwirkungen zu berücksichtigen. Die Schlussverteilungen der Jahr 2015/2016 sind für nächstes Jahr geplant, 2017/2018 für das Jahr 2022. Danach verteilt die GVL nach dem im VGG vorgesehenen regulären Verteilzyklus. Auf Wunsch unserer Gremien und Berechtigten haben wir jeweils nur maximal zwei Schlussverteilungen zusammengefasst, um weitere Einnahmespitzen innerhalb eines Jahres zu vermeiden.
Das DPMA wurde über die Verschiebungen der Verteilungen informiert und nimmt im Übrigen an unseren Gremiensitzungen teil, in denen diese Fragen besprochen wurden. Dies betrifft sowohl die Regel- und Schlussverteilungen als auch die offenen Budgets.
Auf welche Weise werden Daten erfasst und weiterverarbeitet, um die Verteilung durchzuführen? Warum ist das so kompliziert?
Wir erhalten riesige Mengen an Daten täglich – Finanzdaten, Mitwirkungsdaten, Nutzungsdaten, Informationen zu Rechteinhaberschaften etc. Allein für das Nutzungsjahr 2019 fließen über 12 Mio. Tonträger-Nutzungsmeldungen der Sender in die Verteilung ein.
All diese Daten, die uns mit sehr unterschiedlicher Qualität erreichen, müssen aufbereitet, strukturiert und systematisch verarbeitet werden. Im Rahmen der Verteilrechnung werden alle Informationen schließlich zur Verteilung kumuliert.
Wir sind bei unserer Tätigkeit auf die Datenzulieferung von Dritten angewiesen, also konkret die Sendenutzungsdaten der Sender ebenso wie die Repertoire- bzw. Mitwirkungsdaten der Berechtigten. Bei den jährlich zu verarbeitenden Millionen von Datensätzen treten in einem nicht unerheblichen Umfang Qualitätsmängel auf, die überwiegend von unseren Mitarbeiter*innen in kleinteiliger Arbeit behoben werden müssen. Das hat in der Vergangenheit zu Verzögerungen oder anderen Herausforderungen bei den Verteilungen geführt.
Der Optimierung von Daten und Datenverarbeitungsprozessen widmen wir einen großen Teil unserer Ressourcen, um hier tragbare, bezahlbare und flexible Lösungen zu finden.
Wie ist die IT der GVL aufgesetzt?
Die GVL hat eine abgestimmte IT-Strategie sowie ein Architektur- und IT-Konzept. Die Strategie wurde unseren Gremien vorgestellt und von diesen verabschiedet.
Konkret arbeiten wir auf Basis des sog. Domain-driven Design (DDD). Das ist eine Methodik, Denk- und Arbeitshaltung, bei der die Anforderungen und Ziele der Fachexperten im Vordergrund der Softwareentwicklung stehen. Für eine unabhängige und kontinuierliche Qualitätssicherung wird die Arbeit unserer IT-Abteilungen durch externe Experten begleitet und überwacht.
Wie werden Reklamationen verarbeitet?
Die Bearbeitung von Fragen oder Reklamationen zu fehlerhaft erstellten oder nicht erfolgten Abrechnungen kann angesichts der vielfältigen Gründe und hohen Datenkomplexität sehr aufwändig sein. Neben der ersten Initialprüfung durch die jeweiligen Supportteams ist in den meisten Fällen Unterstützung durch das Team Datenmanagement der IT, das Team Verteilregeln oder der Buchhaltung notwendig – in vielen Fällen von allen dreien.
Vor diesem Hintergrund kann die Bearbeitung längere Zeit in Anspruch nehmen. Auch können die im Ergebnis identifizierten Gründe sehr unterschiedlich und teilweise Resultat sehr komplexer Verarbeitungsprozesse sein, so dass eine Erklärung nicht immer ad hoc erfolgen kann und für außenstehende leicht verständlich ist. Korrekturen können in der Regel erst in einem der folgenden Verteilläufe aufgenommen und verarbeitet werden. In vielen Fällen ist daher die Auswirkung einer Korrektur aufgrund der vielen Abhängigkeiten innerhalb einer Verteilung erst später konkret ersichtlich.
Was sind die Schwierigkeiten und Herausforderungen in der Rechtewahrnehmung im Ausland?
Wir haben erst kürzlich wieder Vergütungen in Höhe von 3,6 Mio. Euro für Nutzungen aus dem Ausland an ca. 11.500 Berechtigte ausgeschüttet und werden dies auch regelmäßig weiterhin tun. Informationen zu den von der GVL unterhaltenen Repräsentationsvereinbarungen für Künstler*innen und Tonträgerhersteller finden sich auf unserer Internetseite.
Der Umfang von Vergütungen aus dem Ausland hängt dabei nicht nur von den Möglichkeiten der GVL, sondern auch von der Rechtslage und der bestehenden operativen und technischen Infrastruktur bei Schwestergesellschaften und deren Verteilungsplänen ab. Unterschiede schlagen sich demgemäß auch auf die erhaltenen Vergütungen durch.
Trotz erheblicher und auch erfolgreicher Standardisierungsbemühungen weichen operative Standards voneinander ab. So werden teils nicht individualisierte Zahlungen geleistet oder Zahlungen werden Verteilungsjahren nicht zugeordnet. Dies macht derzeit noch eine manuelle Aufarbeitung von Zahlungseingängen erforderlich, was wiederum oft zeitliche Verzögerungen für unsere Berechtigten mit sich bringt.
Welche Einnahmen generiert die GVL aus Open Airs und Festivals?
Die GVL nimmt keine Rechte an Livedarbietungen wahr, d.h. auf Live-Darbietungen entfallen keine GVL-Lizenzgebühren. Die Veranstalter zahlen in diesem Fall an die GEMA als Verwertungsgesellschaft der Urheber, nicht an die GVL. Lizenzgebühren für die GVL fallen bei solchen Veranstaltungen nur für die öffentliche Wiedergabe von Tonträgern an, sofern solche bei Festivals genutzt werden. Im Bereich der öffentlichen Wiedergabe wird ein Anteil von 20% des GEMA-Tarifes erhoben. Bei Mischformen wie Festivals, bei denen es sowohl zu Live-Auftritten als auch zur Wiedergabe von Tonträgern kommt, findet ein reduzierter Tarif in Anwendung, der die geringere Nutzung von Tonträgern berücksichtigt.
Warum nutzt die GVL keine Erkennungssoftware in der öffentlichen Wiedergabe?
Die Clubs zahlen für die Musikwiedergabe von erschienenen Tonträgern nur ein Bruchteil der GEMA-Vergütung, diese machen nur 1-2% der GVL-Einnahmen aus. Angesichts der geringen Vergütung, die die GVL von den Clubs erhält, muss ein Musikmonitoring in den Clubs zu vertretbaren Kosten durchführbar sein. Wir prüfen gerade, inwieweit sich die Beschaffung der Nutzungsdaten vor diesen Hintergrund gestalten lässt.
Warum engagiert sich die GVL nicht für die Wahrnehmung von Rechten für interaktives Streaming?
Das Urheberrechtsgesetz unterscheidet zwischen sogenannten Exklusivrechten, die vertraglich den Verwertern eingeräumt werden, und Vergütungsansprüchen, die unabhängig von vertraglichen Regelungen per Gesetz bestehen. Die GVL nimmt bisher lediglich Vergütungsansprüche wahr. Das interaktive Streaming von audio und audiovisuellem Content ist als Exklusivrecht ausgestaltet und fällt damit nicht unter die von der GVL grundsätzlich wahrgenommenen Rechte. Zwar können auch Exklusivrechte von Verwertungsgesellschaften wahrgenommen werden – so bei der GEMA, doch bedarf deren kollektive Wahrnehmung einer großflächigen Einräumung von Rechten durch nahezu alle involvierten Rechteinhaber. Dies wiederum setzt einen generellen Konsens der Rechteinhaber und sonstigen Marktteilnehmer oder eine gesetzliche Regelung voraus. Einen Konsens können wir bisher nicht identifizieren, Vergütungsansprüche für interaktive Streaming-Rechte bestehen bisher nicht. Einer Erweiterung unseres Rechteportfolios stehen wir bei Bedarf selbstverständlich offen gegenüber.
Wie ist der aktuelle Stand bezüglich der Schnittstelle zur Synchron-App?
Nach der GVL-seitigen Realisierung und Wartung der ersten Grundfunktionalität für die Synchron-App sollen die weiteren Ausbaustufen folgen. Wir bedauern sehr, dass sich diese Weiterentwicklung verzögert, da die Produktivität der GVL durch die Auswirkungen der Corona-Krise geringer ist als geplant. Wir haben – vor allem durch nötige Kinderbetreuung der Mitarbeiter*innen– mit Engpässen in unseren IT-Ressourcen zu kämpfen und müssen uns auf den Portalausbau für unsere Künstler*innen konzentrieren. Dafür mussten wir die bisherige Planung anpassen. Hinzu kommt, dass wir vorab Entwicklungsaufwand für unser internes GVL-Projekt VITA leisten müssen, damit die Synchron-App perspektivisch einen möglichst hohen Mehrwert für die Künstler*innen haben kann. Diesen Aufwand haben wir initial unterschätzt.
Uns ist bewusst, dass die Künstler*innen, die die Synchron-App nutzen, dringend auf die Weiterentwicklung der GVL-Schnittstelle warten. Wir werden das Projekt gemeinsam mit den Entwicklern der Synchron-App mit aller Kraft weiter vorantreiben. Die Umsetzung ist für 2021 fest eingeplant.
Warum ist die GVL als GmbH aufgesetzt?
Das Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) sieht keine bestimmte Rechtsform für Verwertungsgesellschaften vor, sie kann demgemäß frei gewählt werden. Derzeit ist in Deutschland die überwiegende Zahl der Verwertungsgesellschaften als GmbH organsiert. Je nach Rechtsform verlangt das VGG, dass Verwertungsgesellschaften in der Hand ihrer Mitglieder sind – so müssen im Falle der Organisationsform einer GmbH die Geschäftsanteile der Verwertungsgesellschaft von ihren Mitgliedern gehalten werden, im Falle der Organisation als wirtschaftlicher Verein muss die Verwertungsgesellschaft von ihren Mitgliedern beherrscht werden.
Die Geschäftsanteile der GVL werden von ihren Mitgliedern, den Gesellschaftern BVMI, BFFS, unisono und VUT gehalten. Darüber hinaus sieht der Gesellschaftsvertrag der GVL in Einklang mit den rechtlichen Vorgaben des VGG Mitbestimmungsrechte der Wahrnehmungsberechtigten der GVL vor. Mindestens alle vier Jahre finden Gruppenversammlungen statt, in denen die Berechtigten die Delegierten und Ersatzdelegierten ihrer Gruppe wählen können. Zusammen mit den Gesellschaftern (den Mitgliedern) bilden die Delegierten die Gesellschafter- und Delegiertenversammlung, die zu einer Vielzahl von grundsätzlichen Themen die GVL bindende Beschlüsse fasst. Hierzu gehören unter anderem die Wahrnehmungsbedingungen, die Verteilungspläne oder die Tarife. Vorbereitet werden die Beschlüsse in verschiedenen Ausschüssen der GVL, die wiederum mit gewählten Delegierten besetzt sind. Neben der Beherrschung der GVL durch die Gesellschafter und Delegierten steht sie wie wirtschaftliche Vereine unter der Aufsicht des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA). Aufsichtspflichten und aufsichtsrechtliche Befugnisse können und werden insoweit ungeachtet der Rechtsform einer Verwertungsgesellschaft wahrgenommen. Überdies ist auch ein wirtschaftlicher Verein privatrechtlich organisiert, die Kontrolle durch das DPMA ist daher identisch. Der Vorstand des Vereins ist kein öffentlicher Amtsträger, Geschäftsführer der GmbH und geschäftsführender Vorstand eines Vereins haben dieselbe Kontrolle und dieselben Pflichten.
Wer kontrolliert die Ausgaben der GVL?
Der Finanzausschuss der Gesellschafter- und Delegiertenversammlung sowie das Aufsichtsgremium der GVL erhalten alle Informationen zum Budget der GVL und geben dieses frei. Im Finanzausschuss werden Finanzinformationen (u.a. IT-Kosten, externe Berater) transparent dargestellt und diskutiert. Letztlich entscheidet über die Freigaben aber die Gesellschafter- und Delegiertenversammlung mit den gewählten Vertreter*innen der Berechtigten.