Künstler*innen und Tonträgerhersteller*innen
Wir sind stolz auf unsere Berechtigten. Täglich schaffen sie etwas Neues, Künstlerisches, Kreatives – und wir dürfen sie dabei unterstützen. Wer kann schon von sich behaupten, mit weltweit rund 150.000 Künstler*innen und 13.000 Tonträgerhersteller*innen zusammenzuarbeiten?
Die Vielfalt unserer Berechtigten
- Dirigent*innen
- Solist*innen
- Bandmusiker*innen
- Orchestermitwirkende
- Studiomusiker*innen
- Künstlerische Produzent*innen
- Sprecher*innen und Erzähler*innen
- Videoclipregisseur*innen
- Videoclipproduzent*innen
- Solo- und Chorsänger*innen
- Schauspieler*innen
- Stuntleute und Stuntplayer
- Synchronschauspieler*innen
- Synchronsprecher*innen
- Tänzer*innen
- Tonträgerhersteller*innen
- Labels
- Veranstalter*innen
- Wort- und Synchronregisseur*innen
Kunst kennt keine Grenzen
Wahrnehmungsberechtigt sind Sie als ausübender Künstler, Label oder Veranstalter, wenn Sie im Rahmen Ihrer künstlerischen Tätigkeit Leistungsschutzrechte im Sinne des § 73 Urheberrechtsgesetz erwerben. Dabei spielt Ihre Nationalität keine Rolle – Kunst kennt keine Grenzen.
Delegierte und Gesellschafter*innen
GVL-Berechtigte haben die Möglichkeit in der alle vier Jahre stattfindenden Berechtigtenversammlung ihre Delegierten zu wählen. Diese steuern die GVL zusammen mit den Gesellschafter*innen in der Gesellschafter- und Delegiertenversammlung.