Die GVL-Berechtigten

Künstler*innen und Tonträgerhersteller*innen

Wir sind stolz auf unsere Berechtigten. Täglich schaffen sie etwas Neues, Künstlerisches, Kreatives – und wir dürfen sie dabei unterstützen. Wer kann schon von sich behaupten, mit weltweit rund 150.000 Künstler*innen und 13.000 Tonträgerhersteller*innen zusammenzuarbeiten?

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Sax

Die Vielfalt unserer Berechtigten

Zu den Berechtigten der GVL gehören:
  • Dirigent*innen
  • Solist*innen
  • Bandmusiker*innen
  • Orchestermitwirkende
  • Studiomusiker*innen
  • Künstlerische Produzent*innen
  • Sprecher*innen und Erzähler*innen
  • Videoclipregisseur*innen
  • Videoclipproduzent*innen
  • Solo- und Chorsänger*innen
  • Schauspieler*innen
  • Stuntleute und Stuntplayer
  • Synchronschauspieler*innen
  • Synchronsprecher*innen
  • Tänzer*innen
  • Tonträgerhersteller*innen
  • Labels
  • Veranstalter*innen
  • Wort- und Synchronregisseur*innen

Kunst kennt keine Grenzen

Wahrnehmungsberechtigt sind Sie als ausübender Künstler, Label oder Veranstalter, wenn Sie im Rahmen Ihrer künstlerischen Tätigkeit Leistungsschutzrechte im Sinne des § 73 Urheberrechtsgesetz erwerben. Dabei spielt Ihre Nationalität keine Rolle – Kunst kennt keine Grenzen.

Delegierte und Gesellschafter*innen

GVL-Berechtigte haben die Möglichkeit in der alle vier Jahre stattfindenden Berechtigtenversammlung ihre Delegierten zu wählen. Diese steuern die GVL zusammen mit den Gesellschafter*innen in der Gesellschafter- und Delegiertenversammlung.

Unsere Meldeportale

Um eine Vergütung zu erhalten, müssen Labels ihr Repertoire und Künstler*innen ihre Mitwirkungen melden. Dies können Sie nach Abschluss des Wahrnehmungsvertrages in unseren Portalen.

Künstler und noch keinen Wahrnehmungsvertrag?

Hersteller und noch keinen Wahrnehmungsvertrag?

Weitere Fragen?