Zurück zur Presse-Übersicht

GEMA, GVL, VG Bild-Kunst und VG Wort intensivieren den Dialog mit der Politik zur Umsetzung der EU-Richtlinie

GEMA, GVL, VG Bild-Kunst und VG Wort haben am 5. November unter der Überschrift „Wert der Kreativität“ in der Deutschen Kinemathek am Potsdamer Platz gemeinsam mit Künstlern, Tonträgerherstellern, Urhebern und Politikern über die anstehende Novelle des deutschen Wahrnehmungsrechts diskutiert.

Der Vorstandsvorsitzende der GEMA, Dr. Harald Heker, begrüßte zur Eröffnung des Parlamentarischen Abends  die EU-Richtlinie als wichtigen Erfolg für die Urheber: „Damit ist ein wesentlicher Schritt getan, um europaweit einheitliche Standards für Verwertungsgesellschaften zu schaffen und die grenzüberschreitende Lizenzierung von Urheberrechten in Europa zu erleichtern. Bei der Umsetzung der Richtlinie in den Mitgliedstaaten muss es nun darum gehen, tatsächlich gleiche Spielregeln für alle Verwertungsgesellschaften herzustellen und damit einen fairen Wettbewerb in Europa zu ermöglichen.“

Der Schirmherr der Veranstaltung, Christian Flisek MdB (SPD), betonte in seinem Grußwort, dass die deutschen Verwertungsgesellschaften in einem gewachsenen, bewährten und gut funktionierenden Rechtssystem tätig seien. „Nationale Regelungen, die über den Maßgaben der Richtlinie liegen, bleiben zulässig, ein strengeres deutsches Recht darf aber nicht zu Wettbewerbsnachteilen führen. Dies müssen wir anerkennen und mit Augenmaß vorgehen.“

Anschließend vertraten die Bundestagsabgeordneten Christian Flisek MdB (SPD), Ansgar Heveling MdB (CDU), Renate Künast MdB (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und  Halina Wawzyniak MdB (Fraktion DIE LINKE.) auf drei Paneldiskussionen zu den Themen „Europäische Harmonisierung des Wahrnehmungsrechts“, „Grenzüberschreitende Musiklizenzierung“ sowie „Bedeutung der Privatkopie“ die Positionen ihrer Fraktionen zum Urheberrecht und zur anstehenden Umsetzung der Richtlinie.

Ausgangspunkt für den Dialog ist die bis April 2016 anstehende Umsetzung der EU-Richtlinie über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten. Die Richtlinie schafft erstmals europaweit einheitliche Mindeststandards im Bereich des Wahrnehmungsrechts und soll einen rechtssicheren Rahmen für die grenzüberschreitende Tätigkeit von Verwertungsgesellschaften in Europa bieten. Die deutschen Verwertungsgesellschaften hatten bereits den Entstehungsprozess der EU-Richtlinie im Sinne der Urheber und Leistungsschutzberechtigten in Brüssel aktiv begleitet.

Für die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht gab GVL-Geschäftsführer Dr. Tilo Gerlach zu bedenken: „Dank der hierzulande geltenden hohen Regulierungsstandards erfüllen die deutschen Verwertungsgesellschaften bereits heute die wesentlichen Anforderungen der Richtlinie. Die Harmonisierung der europäischen Rechtewahrnehmung darf jedenfalls nicht zulasten der Kreativen und ihrer Partner gehen.“

Dr. Robert Staats, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der VG Wort betonte, dass im Zuge der Umsetzung der Richtlinie gesetzliche Korrekturen zur Privatkopievergütung dringend erforderlich seien. „Die im Koalitionsvertrag angekündigte Einführung einer Hinterlegungspflicht ist besonders wichtig, um die angemessene Vergütung der Rechteinhaber sicherzustellen.“

Für Dr. Urban Pappi, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der VG Bild-Kunst ist entscheidend, dass der deutsche Gesetzgeber sein Augenmerk nun verstärkt nach Brüssel richtet, wo Digitalkommissar Günther Oettinger in den kommenden Monaten die lang erwartete Modernisierung des Urheberrechts in Angriff nehmen will. Deutschland sollte sich in die Diskussion aktiv einschalten und gemeinsam mit Frankreich dafür sorgen, dass man das Urheberrecht mit dem gebotenen Augenmaß weiter entwickelt.

GVL-Geschäftsführer Guido Evers hob in seiner Schlussbetrachtung hervor, wie wichtig der Dialog zwischen den gesetzgebenden Akteuren und den Verwertungsgesellschaften sei: „Wir freuen uns, dass die Vertreter aller Parteien an einem Austausch interessiert sind.“ Mit Blick nach Berlin und Brüssel stellte er heraus, dass sich das System der Privatkopievergütung seit fast fünfzig Jahren etabliert habe und ein Zukunftsmodell sei: „Es ist verbraucherfreundlich, zeitgemäß und auch die 2008 erfolgte Überführung in ein marktorientiertes und empirisch gestütztes, zukunftsoffenes Verhandlungsgefüge ist vom Ansatz her positiv und kann ein Modell für ganz Europa sein.“

Die Diskussion wurde moderiert von der Journalistin Barbara Haack, die Musikmacher Ulle und Töle sorgten für das musikalische Rahmenprogramm.

Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 67.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie von über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik. Weitere Informationen auf www.gema.de.

 

Die GVL wurde 1959 gegründet und vertritt als Verwertungsgesellschaft inzwischen mehr als 140.000 Berechtigte weltweit in der Wahrnehmung ihrer Leistungsschutzrechte; dazu gehören Künstler, Tonträgerhersteller, Videofilmproduzenten und Veranstalter. Gleichberechtigte Gesellschafter sind die Deutsche Orchestervereinigung e.V. (DOV) und der Bundesverband Musikindustrie e.V. (BVMI).

Die 1968 gegründete VG Bild-Kunst vertritt heute mehr als 55.000 Urheber aus dem visuellen Bereich, darunter Künstler, Fotografen, Karikaturisten, Designer, Regisseure, Kameraleute, Editoren sowie Szenen- und Kostümbildner. Sie kümmert sich um die Verteilung der gesetzlichen Vergütungsansprüche; im Bereich Kunst nimmt sie auch Erstrechte wahr. Weitere Informationen auf www.bild-kunst.de.

Die Verwertungsgesellschaft WORT verwaltet treuhänderisch urheberrechtliche Nutzungsrechte und Vergütungsansprüche für mehr als 400.000 Autoren und über 10.000 Verlage in Deutschland. Weitere Informationen auf www.vgwort.de.

Pressekontakt

Juliane Fiedler
Leiterin Kommunikation