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GVL erhält erstmalig Privatkopievergütungen für Mobiltelefone und Tablets

Nach mehrjährigen Verhandlungen haben sich die in der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) zusammengeschlossenen Verwertungsgesellschaften, darunter auch die GVL, mit den im BITKOM vertretenen Herstellern und Importeuren über die Höhe der Vergütungen für die Kopiernutzung auf Mobiltelefonen und Tablets geeinigt.

„Der Abschluss dieser Gesamtverträge ist ein großer Durchbruch für uns, weil wir für unsere mehr als 145.000 Berechtigten nach langen Jahren nun erstmalig Vergütungen für die Nutzung ihrer Werke auf Mobiltelefonen und Tablets durchsetzen können“, freuen sich die beiden GVL-Geschäftsführer Guido Evers und Dr. Tilo Gerlach. „Seit Jahren nutzen viele Menschen Mobiltelefone und Tablets auch für Privatkopien. Es ist daher überfällig, mehr als zeitgemäß und angemessen, dass die Geräteindustrie nun endlich bereit ist, den Künstlern und Herstellern hierfür eine entsprechende Vergütung weiterzuleiten.“ Die nun getroffene Vereinbarung zwischen ZPÜ und BITKOM gilt rückwirkend und für mehrere Jahre. Weil konkrete Marktdaten für die jeweiligen Nutzungsjahre bislang fehlen, ist derzeit noch offen, in welcher Höhe die GVL entsprechende Einnahmen erhält, um sie an ihre Berechtigten zu verteilen.

Bereits im Januar 2014 hatten sich die ZPÜ sowie BITKOM (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.) und BCH (Bundesverband Computerhersteller) über die PC-Vergütungen geeinigt. Die nun geschlossenen Gesamtverträge für Mobiltelefone und Tablets sind ein weiterer wichtiger Schritt, noch immer stehen allerdings Einigungen über die Vervielfältigungsvergütungen für Unterhaltungselektronik und andere Geräte und Leermedien aus.

Die GVL-Geschäftsführer führen weiter aus: „Im Interesse an einer wirtschaftlich tragfähigen Lösung für unsere Berechtigten, wurde ein einheitlicher Tarifkompromiss akzeptiert, der eine Differenzierung etwa für Premium-Handys nicht vorsieht.“ Der Einheitstarif von 5 EUR für ein Mobiltelefon führt im Premiumsegment bei einem Ladenpreis von bis zu 900 EUR zu einem Anteil am Gerätepreis weit unter 1 Prozent. Dabei ist zu beachten, dass nicht die Geräteindustrie, sondern der Endverbraucher mit der Vergütungspflicht belastet wird und die Hersteller nur eine administrative Weiterleitungspflicht vollziehen. Da die Nutzung kreativer Inhalte zu Kopierzwecken zugleich ein Hauptverkaufsargument für die kopierfähigen Geräte darstellt, ist hier nach wie vor eine angemessene und zukunftsfähige Balance zwischen Aufwand und Nutzen hergestellt. Aufgrund der technischen Möglichkeiten wird zudem mehr kopiert denn je zuvor und zugleich ist die Urhebervergütung als Ausgleich für die massenweise Kopiernutzung weit entfernt von den bis 2008 geltenden 5 Prozent des Gerätepreises.

Das seit Jahrzehnten etablierte und bewährte Privatkopie-System ermöglicht seit seiner gesetzlichen Marktöffnung im Jahr 2008 die laufende flexible Integration neuer Geräte und dadurch weiterer Kopiermöglichkeiten, verbunden mit einer entsprechenden marktgerechten Preisfindung. Dieses Vergütungssystem ist damit bestens auf die Herausforderungen des digitalen Zeitalters vorbereitet.

„Trotz dieser wirtschaftlichen und strukturellen Vorteile wird die Geräteindustrie nicht müde, die Abschaffung des modernisierten und dem digitalen Fortschrift geöffneten Vergütungssystems zu fordern, ohne tragfähige Alternativen anzubieten“, bemerken Gerlach und Evers: „Wir begrüßen die Verbesserungen, die in dem Regierungsentwurf des Verwertungsgesellschaftengesetzes im  Sinne einer Beschleunigung der Tarifsetzungsverfahren und der Beseitigung der bestehenden Verhandlungsasymmetrie vorgesehen sind, so dass die Interessen der Kreativen in Zukunft auf Augenhöhe verhandelt werden können und die erheblichen Zahlungsstörungen hoffentlich der Vergangenheit angehören.“

 

Über die GVL:

Wer etwas Künstlerisches leistet oder hierfür die wirtschaftliche Grundlage schafft, muss Geld für die Nutzung seiner Leistungen erhalten. Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL) erfasst diese Nutzung. Die treuhänderisch eingenommenen Gelder u.a. von Radio- und Fernsehsendern sowie für die öffentliche Wiedergabe (z.B. in Restaurants oder Cafés) leitet die GVL als Vergütung an ihre Berechtigten weiter. Über 160.000 ausübende Künstler*innen, Bild- und Tonträgerhersteller*innen, Musik- und Videoclipproduzent*innen sowie Veranstalter*innen weltweit vertrauen der GVL – und machen sie damit zu einer der größten Verwertungsgesellschaften für Leistungsschutzrechte weltweit. Gesellschafter der GVL sind die Deutsche Orchestervereinigung e.V. (DOV), der Bundesverband Musikindustrie e.V. (BVMI), der Bundesverband Schauspiel e.V. (BFFS) und der Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen e.V. (VUT).
 

Pressekontakt

Juliane Fiedler
Leiterin Kommunikation