Meldeschluss für die Verteilungsjahre 2015 und 2016 am 30.04.2021
Dieser Meldeschluss gilt auch für die sogenannten „offenen Unterbudgets“ für die Jahre 2015 und 2016. Für Radioeigenproduktionen (Wort) ist eine Meldefrist bis 31.05.2021 vorgesehen.
Dieser Meldeschluss gilt auch für die sogenannten „offenen Unterbudgets“ für die Jahre 2015 und 2016. Für Radioeigenproduktionen (Wort) ist eine Meldefrist bis 31.05.2021 vorgesehen.
Das Staatsministerium für Kultur und Medien (BKM) hat bereits im vergangenen Jahr in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft gegenüber der GVL bestätigt: Vergütungen durch Verwertungsgesellschaften, die in der Regel für Vorjahre eingezogen und jetzt ausgeschüttet werden, haben keinen Einfluss auf die außerordentlichen Wirtschaftshilfen der Bundesregierung.
Die individuellen Verteilergebnisse finden Hersteller*innen ab sofort im Portal label.gvl.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter label@gvl.de und +49 30 48483-650 zur Verfügung.
Die Termine werden laufend weiter konkretisiert. Wir informieren Sie hier auf www.gvl.de über alle Neuigkeiten rund um die GVL-Verteilungen.
Verteilungen Künstler
1. Halbjahr 2021:
2. Halbjahr 2021:
Die individuellen Verteilergebnisse finden Veranstalter ab sofort im Portal meine.gvl.
Sollten Sie Fragen haben, steht Ihnen unser Support gern unter veranstalter@gvl.de oder +49 30 48483-855 zur Verfügung.
„Wir freuen uns, dass wir für viele unserer Künstler und Hersteller eine finanzielle Konstante in einem Jahr waren, das unbeständiger kaum hätte sein können“, betonen Guido Evers und Dr. Tilo Gerlach, Geschäftsführer der GVL. „Wir haben alle regulären Verteilungen wie geplant durchgeführt und konnten zusätzlich dazu Vorschusszahlungen und Corona-Unterstützungen an unsere Berechtigten auszahlen. Darauf sind wir stolz.“
Neben den mit der Schlussverteilung ausgeschütteten Einnahmen aus den verbleibenden nicht zuordenbaren Erlösen wird mit dieser Schlussverteilung außerdem eine ZPÜ-Nachzahlung für das Jahr 2016 ausgezahlt, die wir in diesem Jahr erhalten haben.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Hersteller-Portal label.gvl.
Die aktuell erfolgenden Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften, die sich auf zurückliegende Leistungszeiträume beziehen, bleiben bei der Umsatzberechnung im Rahmen der Hilfsprogramme unberücksichtigt.
Liebe Berechtigte,
die GVL wird morgen mit der Auszahlung der Vergütungen im Rahmen der Erstverteilung 2019 (außer Videoclip) sowie der Folgeverteilungen 2015 bis 2018 beginnen.
Bitte beachten Sie:
Liebe Berechtigte,
Anfang September haben wir Sie darauf hingewiesen, dass Sie ab sofort Ihre Mitwirkungen an Produktionen der offenen GVL-Unterbudgets (z.B. Werbung, Jingles, dokumentarische Formate) melden können.
Wir möchten Sie hiermit daran erinnern, uns Ihre Mitwirkungen an den betreffenden Produkten, die von 2010 bis 2014 ausgestrahlt wurden, bis zum 31.12.2020 zu melden, damit wir sie vergüten können.
Zu den offenen Unterbudgets gehören