Künstler-Schlussverteilung für die Jahre 2013-2014 startet am 31. August
Mit der Schlussverteilung schließt die GVL die Verteilung für die Nutzungsjahre 2013 und 2014 ab. Alle Gelder inklusive Rückstellungen, die uns für diese Jahre zur Verfügung stehen, werden verteilt. Das Budget für die Schlussverteilung hat sich dank Nachzahlungen für die Privatkopie (ZPÜ) im Juli dieses Jahres noch einmal erhöht. Diese Gelder werden nun an alle Berechtigten verteilt, die ihre Mitwirkungen an genutzten Produktionen in den Jahren 2013 und 2014 abgegeben haben.
GVL schüttet Einnahmen aus ausländischen Verteilungen aus
Für die Weiterleitung von Erlösen aus dem Ausland arbeitet die GVL die Zahlungsinformationen ihrer Schwestergesellschaften auf und muss teils pauschale Vergütungen individuell ihren Berechtigten zuordnen. Aufgrund der Diversität der Daten nimmt dies mitunter mehr Zeit in Anspruch. Darüber hinaus ist der Erhalt der Erlöse von den jeweiligen Verteilereignissen der Schwestergesellschaften abhängig und erfolgt über mehrere Jahre gebündelt.
Start der Künstler-Regelverteilung: Folgeverteilung 2013-18
Bitte beachten Sie: Falls Sie in der Vergangenheit bereits Vorauszahlungen auf Regelverteilungen erhalten haben, ist eine manuelle Bearbeitung Ihrer Ausschüttungen nötig. Es kann deshalb etwa zwei Wochen dauern, bis Ihre Auszahlung angewiesen wird.
Zwischenstand Corona-Hilfen und Vorauszahlungen
Die GVL tut alles, um in dieser Ausnahmesituation bestmöglich zu unterstützen. Um hier kurz- und mittelfristig sichtbar helfen zu können, haben wir schon Mitte März schnellstmöglich das Soforthilfeprogramm von 250 € für freiberufliche Corona-Geschädigte etabliert, das inzwischen von weit mehr als 7.000 Freiberuflern in Anspruch genommen wurde.
Künstler-Vorschuss im Rahmen der Corona-Hilfe
Um diesen zu erhalten, werden Berechtigte gebeten, bis 30. April 2020 einen Antrag auf Corona-Hilfe zu stellen.
Bei den Vorauszahlungen, die Ende Mai überwiesen werden sollen, handelt es sich um eine außergewöhnliche Vorschuss-Zahlung für Künstler auf künftige Ausschüttungen. Die Höhe steht im Moment noch nicht fest, sie richtet sich nach der Anzahl der Teilnehmenden und ihren individuellen zu erwartenden Ansprüchen aus den Verteilungen der nächsten Jahre.
Corona-Nothilfe: GVL unterstützt Tonträgerhersteller mit Vorauszahlungen
Die GVL leistet mit den jetzt beginnenden Vorauszahlungen an ihre Tonträgerhersteller einen weiteren Beitrag zur finanziellen Unterstützung ihrer Berechtigten. Damit will sie den akuten wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie vor allem auf die unabhängigen Labels entgegenwirken.
Weitere Corona-Hilfen für Berechtigte in Planung
Neben der „Nothilfe“, für die die GVL im Rahmen ihrer Zuwendungen bis zu 4 Mio. Euro bereitstellt, werden auch andere Möglichkeiten der kurzfristigen Unterstützung, wie beispielsweise Abschläge für kommende Verteilungen, konkretisiert. Berechtigte sollen so schnell wie möglich von diesen Maßnahmen profitieren können.
Die GVL plant noch bis Ende dieser Woche gemeinsam mit ihren Gremien konkrete diesbezügliche Beschlüsse zu treffen.
Start der Veranstalter-Verteilung: Schlussverteilung 2010-2012, sowie Regelverteilungen 2013-2018
Bei Vergütungen der Erst- und Regelverteilungen handelt es sich stets um Zwischenbeträge. Die finale Vergütung für das jeweilige Verteilungsjahr wird immer im Rahmen der Schlussverteilung nach Ablauf der Meldephase berechnet.
Sollten Sie Fragen haben, steht Ihnen unser Support-Team gern unter veranstalter@gvl.de oder +49 30 48483-855 zur Verfügung.
Herstellerverteilung: Tonträger-Folgeverteilungen für die Jahre 2016, 2017 und 2018 erfolgt
Die Zahlungen der insgesamt erzielten Verteilerlöse sind angewiesen.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Hersteller-Portal label.gvl.