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GVL setzt sich für Tariferhöhung im Bereich der Öffentlichen Wiedergabe ein

Neben den Erlösen aus der Sendung und der Privatkopie sind Einnahmen aus der öffentlichen Wiedergabe von künstlerischen Aufnahmen eine Hauptsäule der GVL-Lizenzierung. Im Interesse ihrer Berechtigten strebt die GVL in diesem Bereich eine angemessene Erhöhung der Tarife an.

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Musiknutzung: Kündigung von zwei Tarifen für die öffentliche Wiedergabe

Beide Tarife wurden gegenüber der Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV) zum 31.12.2022 gekündigt. Die GVL wird die Tarife in Schiedsstellenverfahren überprüfen lassen. Ohne Anerkennung der bisherigen Tarifhöhe und im Interesse der beiderseitigen Planungssicherheit wurde mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter die interimistische, also vorübergehende Weitergeltung der aktuellen Tarife bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung vereinbart.

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BFFS fordert Auskunftspflichten von Sendern und Produzenten

Hierbei sollte sichergestellt werden, dass die Produzenten die Daten mit eindeutigen Identifikatoren versehen und die Sender diese entsprechend an die GVL weiter geben. Dieser direkte Zugang der GVL zu den erforderlichen Mitwirkungs- und Produktionsdaten würde maßgeblich dazu beitragen, die Qualität der u.a. bei der GVL eingehenden Daten zu steigern und langfristig eine valide Datenerhebung der Verwertungsgesellschaften sicherzustellen.

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