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Einnahmebereiche der GVL: Woher kommen die Vergütungen?

Unsere neue Infografik zeigt, aus welchen Einnahmebereichen die GVL ihre Gelder für Berechtigte bezieht.
Infografik Einnahmebereiche


Die GVL fungiert als One-Stop-Shop zwischen Nutzer*innen von Musik und Film sowie den leistungsschutzberechtigten Künstler*innen und Labels. Dabei verhandelt die GVL mit den verschiedenen Nutzergruppen, die geschützte kreative Leistungen nutzen. Doch wer ist das genau?

Öffentliche Wiedergabe: Wenn Bars und Kneipen, Diskotheken, Einkaufscenter oder Ärzte im Wartezimmer öffentlich Musik wiedergeben, profitieren diese von der künstlerischen Leistung unserer Berechtigten. Die GVL zieht von diesen Nutzungen Gelder über die GEMA ein und verteilt sie an ihre Berechtigten (2023: 45,5 Mio. Euro).

Sendung und Rundfunk: Ob öffentlich-rechtliche oder private Sender, geschützte Musik hat Einfluss auf die Zuschauerquote und den Umsatz. Die GVL sorgt dafür, dass ein Teil dieser Gewinne bei Künstler*innen und Labels ankommt (2023: 99,9 Mio. Euro).

Geräteabgabe / Privatkopie: Jeder Smartphone- oder Computernutzende profitiert von der Möglichkeit, Musik und Filme legal zu speichern oder kopieren zu können. Diese Vervielfältigung von künstlerischen Leistungen ist geschützt und die Gerätehersteller zahlen dafür Geld an die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ). Die GVL bekommt einen Teil davon (2023: 77,3 Mio. Euro).

Sonstige Einnahmebereiche: Hierzu gehören u.a. die Leihgebühren von Videotheken oder Bibliotheken, Einnahmen von im Ausland genutzter Musik oder Zinserträge (2023: 9,3 Mio. Euro).

Detaillierte Infos zu den Einnahmebereichen der GVL gibt es in unseren jährlichen Geschäftsberichten: