Information: GVL-Verteilungen im Zusammenhang staatlicher Coronahilfen
Das Staatsministerium für Kultur und Medien (BKM) hat bereits im vergangenen Jahr in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft gegenüber der GVL bestätigt: Vergütungen durch Verwertungsgesellschaften, die in der Regel für Vorjahre eingezogen und jetzt ausgeschüttet werden, haben keinen Einfluss auf die außerordentlichen Wirtschaftshilfen der Bundesregierung.