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Künstler-Schlussverteilung für die Jahre 2013-2014 startet am 31. August

Mit der Schlussverteilung schließt die GVL die Verteilung für die Nutzungsjahre 2013 und 2014 ab. Alle Gelder inklusive Rückstellungen, die uns für diese Jahre zur Verfügung stehen, werden verteilt. Das Budget für die Schlussverteilung hat sich dank Nachzahlungen für die Privatkopie (ZPÜ) im Juli dieses Jahres noch einmal erhöht. Diese Gelder werden nun an alle Berechtigten verteilt, die ihre Mitwirkungen an genutzten Produktionen in den Jahren 2013 und 2014 abgegeben haben.  

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GVL schüttet Einnahmen aus ausländischen Verteilungen aus

Für die Weiterleitung von Erlösen aus dem Ausland arbeitet die GVL die Zahlungsinformationen ihrer Schwestergesellschaften auf und muss teils pauschale Vergütungen individuell ihren Berechtigten zuordnen. Aufgrund der Diversität der Daten nimmt dies mitunter mehr Zeit in Anspruch. Darüber hinaus ist der Erhalt der Erlöse von den jeweiligen Verteilereignissen der Schwestergesellschaften abhängig und erfolgt über mehrere Jahre gebündelt.

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Start der Künstler-Regelverteilung: Folgeverteilung 2013-18

Bitte beachten Sie: Falls Sie in der Vergangenheit bereits Vorauszahlungen auf Regelverteilungen erhalten haben, ist eine manuelle Bearbeitung Ihrer Ausschüttungen nötig. Es kann deshalb etwa zwei Wochen dauern, bis Ihre Auszahlung angewiesen wird.

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Zwischenstand Corona-Hilfen und Vorauszahlungen

Die GVL tut alles, um in dieser Ausnahmesituation bestmöglich zu unterstützen. Um hier kurz- und mittelfristig sichtbar helfen zu können, haben wir schon Mitte März schnellstmöglich das Soforthilfeprogramm von 250 € für freiberufliche Corona-Geschädigte etabliert, das inzwischen von weit mehr als 7.000 Freiberuflern in Anspruch genommen wurde.

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Erster gemeinsamer digitaler Stammtisch von GVL und BFFS

Ziel der Veranstaltung war es, den teilnehmenden SchauspielerInnen und SynchronschauspielerInnen die GVL näher zu bringen und ein besseres Verständnis für die Verteilungssystematik und Ausschüttungen in 2020 zu ermöglichen.

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Künstler-Vorschuss im Rahmen der Corona-Hilfe

Um diesen zu erhalten, werden Berechtigte gebeten, bis 30. April 2020 einen Antrag auf Corona-Hilfe zu stellen.

Bei den Vorauszahlungen, die Ende Mai überwiesen werden sollen, handelt es sich um eine außergewöhnliche Vorschuss-Zahlung für Künstler auf künftige Ausschüttungen. Die Höhe steht im Moment noch nicht fest, sie richtet sich nach der Anzahl der Teilnehmenden und ihren individuellen zu erwartenden Ansprüchen aus den Verteilungen der nächsten Jahre.

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Weitere Corona-Hilfen für Berechtigte in Planung

Neben der „Nothilfe“, für die die GVL im Rahmen ihrer Zuwendungen bis zu 4 Mio. Euro bereitstellt, werden auch andere Möglichkeiten der kurzfristigen Unterstützung, wie beispielsweise Abschläge für kommende Verteilungen, konkretisiert. Berechtigte sollen so schnell wie möglich von diesen Maßnahmen profitieren können.
Die GVL plant noch bis Ende dieser Woche gemeinsam mit ihren Gremien konkrete diesbezügliche Beschlüsse zu treffen.

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GVL plant weitere Hilfsangebote

Die GVL zahlt als Notmaßnahme für ihre freiberuflichen berechtigten ausübenden Künstler 250,- Euro für die Ausfälle von Konzerten und Produktionen, damit diese zumindest einen finanziellen Spielraum für das Nötigste haben. Außerdem werden aktuell innerhalb der GVL-Gremien weitergehende Maßnahmen besprochen. Ziel ist es, den Berechtigten der GVL in den kommenden Monaten einen finanziellen Puffer zu verschaffen, damit der Alltag besser bewältigt werden kann.

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Corona-Krise: Nothilfe für freiberuflliche Berechtigte

Liebe GVL-Berechtigte,

die Ereignisse rund um Corona haben sich in den vergangenen Tagen überschlagen. Wir wissen, dass sich auch viele von Ihnen in einer Ausnahmesituation befinden. Neben gesundheitlichen Sorgen spielen auch wirtschaftliche Aspekte gerade im Kreis unserer Berechtigten eine große Rolle.

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