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Um Vertreter*in Ihrer Berechtigtengruppe in der Gesellschafter- und Delegiertenversammlung der GVL (GuDV) zu werden, müssen Sie im Rahmen der Berechtigtenversammlung als Delegierte*r kandidieren und von den Berechtigten aus Ihrer Gruppenversammlung gewählt werden. Danach haben Sie das Delegiertenamt vier Jahre inne.
Sollten Sie als Delegierte*r dauerhaft ausfallen, übernimmt der gewählte Stellvertreter oder die gewählte Stellvertreterin das Amt bis zur nächsten Wahl.
Die GuDV tagt in der Regel zweimal jährlich in Berlin. Die nächste GuDV findet am 30. Juni 2025 in Berlin statt. An den Sitzungen nehmen alle Delegierten teil.
Engagieren sich Delegierte – je nach Interesse und Hintergrund – zusätzlich in einem oder mehreren Ausschüssen oder Arbeitsgruppen, erhöht sich der Aufwand entsprechend. Je nach Thema tagen die Ausschüsse zwei- bis viermal jährlich.
Zur Vorbereitung der Gremiensitzungen werden den Delegierten alle Materialien mit ausreichend Vorlauf bereitgestellt. Delegierte sollten genügend Zeit einplanen, sich mit den Sitzungsthemen auseinanderzusetzen, damit die GuDV selbst möglichst effizient durchgeführt werden kann.
Neuen Delegierten bietet die GVL zudem ein Onboarding an, damit sie sich mit den Themen der GVL vertraut machen können.
Die GVL zahlt allen Delegierten ein Sitzungsgeld von 2.040 Euro im Jahr (170 Euro im Monat), darin sind bereits fünf Sitzungstage enthalten. Jeder weitere Sitzungstag wird mit 400 Euro ausgeglichen. Zudem übernimmt die GVL alle Kosten für Anreise und Übernachtung zu den jeweiligen Sitzungen.
Als GVL-Delegierte*r sind Sie demokratische*r Vertreter*in der über 180.000 GVL-Berechtigten. Sie machen sich für Ihre Berechtigtengruppe und spartenübergreifend für die Interessen der Künstler*innen und Hersteller*innen in der GVL stark.
In den GVL-Gremien können Sie – zusammen mit den anderen Gremienmitgliedern – die Zukunft der GVL mitgestalten.
Diese sollten Sie mit der Einladung Mitte April erhalten haben.
Ihre GVL-ID finden Sie zum Beispiel auf Korrespondenzen von der GVL oder auf Auszahlungsmitteilungen. Sollte Ihnen Ihre GVL-ID nicht bekannt sein, wenden Sie sich an den BV2025-Service.
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Registrieren Sie sich auf unserem Portal zur Berechtigtenversammlung 2025 (BV2025-Portal, Zugangsdaten erhalten Sie in der Einladung)
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Melden Sie sich zur Wahl an – ab sofort bis 16. Mai 2025.
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Stimmen Sie online ab – vom 2. bis 5. Juni 2025 (Stichwahlen ggf. am 6. Juni 2025)
Nachdem Sie sich im B2025-Portal für die Wahl angemeldet haben, erhalten Sie die Möglichkeit, sich über ein gesondertes Feld für den “GVL Live”-Event anzumelden. Das können Sie bis zum 21. Mai tun.
Hinweis: Die Delegierten-Wahlen finden ausschließlich im Rahmen der virtuellen Gruppenversammlungen im Zeitraum vom 2.-6. Juni 2025 statt.
Das Mindestalter für die aktive (wählen) und passive (kandidieren) Teilnahme an den Delegiertenwahlen beträgt 18 Jahre. Aus diesem Grund kann das Stimmrecht von Minderjährigen ausschließlich von einem gesetzlichen Vertreter ausgeübt werden.
Sie können sich von einem anderen Berechtigten vertreten lassen. Ein Berechtigter darf für bis zu fünf andere Berechtigte wählen.
Wenn Sie eine Vollmacht erteilen wollen, müssen Sie dies beim Anmeldeprozess angeben (Button: „Ich möchte von einem anderen Berechtigten bei der Stimmabgabe vertreten werden“ bzw. “Der o.g. Hersteller soll von einem anderen Berechtigten bei der Stimmabgabe vertreten werden.”). Achtung! Sie müssen bereits bei der Anmeldung entscheiden, ob Sie selbst abstimmen oder einen anderen Berechtigten bevollmächtigen wollen.
Damit ein anderer Berechtigter Sie bei der Stimmabgabe vertreten kann, muss sich dieser ebenfalls im BV2025-Portal registrieren und die entsprechende Vollmacht von Ihnen anfordern (Klick auf “Vollmacht anfordern”). Sie erhalten dann eine E-Mail, in der Sie aufgefordert werden, die Erteilung zu bestätigen. Erst danach kann der von Ihnen Bevollmächtigte Ihr Stimmrecht ausüben. Bitte setzen Sie sich ggf. mit dem Vollmachtnehmer direkt in Verbindung.
Bitte planen Sie einige Werktage für die Erteilung einer Vollmacht an eine*n andere*n Berechtigte*n ein. Die Vollmachten müssen vor dem Ablauf der o.g. Anmeldefrist erteilt werden.
Grundsätzlich ja.
Sind Berechtigte Teil einer Erbengemeinschaft, kann nur ein*e Vertreter*in an der Berechtigtenversammlung teilnehmen. Die GVL benötigt eine schriftliche Vertretungsvollmacht, die von allen Mitgliedern derErbengemeinschaft unterzeichnet ist und Sie als gewählte Vertretung zur Teilnahme berechtigt.
Das entsprechende Formular finden Berechtigte auf der Infoseite zur Berechtigtenversammlung.
Bitte lassen Sie uns die Vollmacht bis zum 16. Mai 2025 an bv2025@gvl.de zukommen.
Anschließend senden wir Ihnen Ihr Passwort für die Registrierung zu.
Die Wahlfenster finden Sie hier oder im Vorfeld der Wahlen im BV2025-Portal.
Falls Sie sich aktiv in die GVL-Arbeit einbringen möchten, haben Sie die Möglichkeit, selbst als Delegierte*r zu kandidieren. Alle Infos rund um das Thema Kandidaturen finden Sie auf der Infoseite zur BV2025.
Bitte beachten Sie die entsprechenden Fristen! (Gruppe 1-14: 9. Mai, Gruppe 15: 13. Mai)
Technische Voraussetzungen und Vorab-Technik-Test Technische Voraussetzungen für Ihre Teilnahme an der Abstimmung:
Bei technischen Problemen steht Ihnen unser BV2025-Service-Team unter +49 30 48 483 -777 oder per E-Mail unter bv2025@gvl.de zur Verfügung. |