Die Struktur der GVL
Die Berechtigten stehen im Mittelpunkt unserer Tätigkeit. Um die täglichen Aufgaben und Entscheidungen demokratisch zu legitimieren, vertraut die GVL auf verschiedene Gremien: Im Rahm der mindestens alle vier Jahre stattfindenden Berechtigtenversammlung wählen unsere Künstler*innen und Hersteller*innen ihre Vertreter in die Gesellschafter- und Delegiertenversammlung (GuDV). Die GuDV sorgt mit ihren Entscheidungen dafür, dass alle Berechtigten angemessen berücksichtigt werden. Informieren Sie sich hier über unsere Gremienstruktur, die Vertreter*innen und Aufgaben der einzelnen Gremien.
GVL erklärt: Unsere Gremien

Aufsichtsgremium
Das Aufsichtsgremium arbeitet ehrenamtlich und überwacht die Tätigkeit der Geschäftsführung. Es erstattet der Gesellschafter- und Delegiertenversammlung mindestens einmal jährlich Bericht. Der Vorsitzende der Gesellschafter- und Delegiertenversammlung sowie sein amtlicher Stellvertreter wohnen dem Aufsichtsgremium als Gäste bei.
Gesellschafter- und Delegiertenversammlung
Die Gesellschafter- und Delegiertenversammlung löste den Beirat mit der Wahl der Delegierten auf der Berechtigtenversammlung am 5. Mai 2017 funktional ab. Die Delegiertenvertreter treffen auf Grundlage des Gesellschaftsvertrags in Fassung vom 19. Dezember 2016 mit erweiterten inhaltlichen Kompetenzen gemeinsam mit den Gesellschaftern grundlegende Entscheidungen, insbesondere über die Wahrnehmungsbedingungen und Verteilungspläne.
Zudem findet in der Gesellschafter- und Delegiertenversammlung der gesetzlich verankerte Grundsatz der Mitwirkung von Berechtigten und Gesellschaftern noch stärker Berücksichtigung: Die Berechtigten haben über ihre Vertreter (Delegierte) die Möglichkeit, auf alle Beschlussfassungen der Gesellschafter- und Delegiertenversammlung Einfluss zu nehmen. In dem gemeinsamen Gremium mit den Gesellschaftern wirken die Delegierten sowohl beratend als auch stimmberechtigt mit. Die Versammlung entscheidet in jeder Kategorie mit qualifizierter Mehrheit. Die Ersatzdelegierten kommen zum Zuge, wenn ein Delegierter dauerhaft ausfällt. Der/Die Vorsitzende der Gesellschafter- und Delegiertenversammlung und seine Stellvertreter*in werden bei der ersten Sitzung der Gesellschafter- und Delegiertenversammlung gewählt und auf dieser Seite bekanntgegeben.
Aufgaben der Gesellschafter- und Delegiertenversammlung
Wichtigste Aufgabe der Gesellschafter- und Delegiertenversammlung für die Berechtigten ist die jährliche Festlegung der Verteilungspläne für die Verteilung der von der GVL vereinnahmten Vergütungen sowie die Festlegung der Zuwendungsrichtlinien.
Darüber hinaus unterstützt sie die laufende Arbeit der GVL kritisch und nachhaltig in allen relevanten Bereichen. Die Gesellschafter- und Delegiertenversammlung berät die Geschäftsführung, sie nimmt dabei zu den wesentlichen Fragen der Rechtewahrnehmung, der Erlösentwicklung sowie der allgemeinen Geschäftsbilanz Stellung und gibt Empfehlungen ab.
Mindestens einmal pro Jahr tagt die Gesellschafter- und Delegiertenversammlung und beschließt im Namen aller Berechtigten der GVL wichtige Rahmenbedingungen; sie beschließt beispielsweise über die Wahrnehmungsbedingungen und die Tarife für die Nutzer.
Berechtigtenversammlung
Unsere Aufsichtsbehörde, das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), entsendet Vertreter*innen zur Berechtigtenversammlung und überwacht die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung, insbesondere der Wahlen.
Die Gesellschafter- und Delegiertenversammlung (GuDV) ist eines der wichtigsten Organe der GVL. In ihr vertreten die 22 Delegierten alle berechtigten Künstler und Hersteller der GVL zusammen mit den Vertretern der Gesellschafter. Die Delegierten werden direkt von den Berechtigten in freier Wahl im Rahmen der Berechtigtenversammlung gewählt, welche mindestens alle vier Jahre stattfindet. Gesellschafter der GVL sind die unisono Deutsche Musik- und Orchestervereinigung e.V. (ehemals Deutsche Orchestervereinigung e.V.), der Bundesverband Musikindustrie e.V. (BVMI), der Bundesverband Schauspiel e.V. (BFFS) sowie der Verband unabhängiger Musikunternehmer*Innen e.V. (VUT). Ihre gemeinsame Aufgabe mit den Delegierten ist es, die wesentlichen Entscheidungen zu treffen, die sich unmittelbar auf Rechteinhaber, Berechtigte und Nutzer auswirken.
Die Gesellschafterversammlung wählt ein Aufsichtsgremium, welches die Geschäftsführung der GVL bestellt und überwacht. Der/Die Vorsitzende/r der Gesellschafter- und Delegiertenversammlung und seine/ihre Stellvertreter/in können auf Grundlage eines entsprechenden Beschlusses an den Sitzungen des Aufsichtsgremiums teilnehmen.
Geschäftsführer der GVL sind Guido Evers und Dr. Tilo Gerlach. Guido Evers verantwortet im Schwerpunkt den Bereich für Hersteller, während Dr. Tilo Gerlach vorwiegend für die Künstler zuständig ist. Diese Vereinigung der unterschiedlichen Berechtigtengruppen unter dem Dach einer Verwertungsgesellschaft, auf der die Tandemgeschäftsführung beruht, verleiht der Gesellschaft eine besondere Stärke und ein größeres Gewicht für die Durchsetzung der gebündelten Interessen.
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist die externe Aufsichtsbehörde aller Verwertungsgesellschaften und somit auch der GVL.
Die aktuelle Version des Gesellschaftsvertrags finden Sie hier.