Künstler*innen: Verteilung der Gelder aus Schutzfristverlängerung
Diese Verteilung betrifft Tonträgerproduktionen aus den Jahren 1963 bis 1967, deren Schutzfrist von 50 auf 70 Jahre verlängert wurde. In dieser Verteilung werden Mitwirkungen aus den Jahren 1965 bis 1967 erstmalig vergütet.
Die GVL leitet dabei wie gesetzlich vorgesehen 20% der Verkaufserlöse aus den Jahren 2016 bis 2018 an die mitwirkenden Musiker*innen weiter, die keine Lizenzzahlungen erhalten.
GVL-Talk zum internationalen Austausch
GVL leitet internationale Gelder weiter
„Besonders freuen wir uns für unsere Schauspieler*innen, da sie erstmalig Vergütungen aus Frankreich bekommen. Nach langjährigen Verhandlungen sowie ein Jahr nach Vertragsabschluss haben wir anfänglich ca. 1,5 Mio. Euro von unserer französischen Schwestergesellschaft ADAMI erhalten, die wir nun gerne weiterleiten“, resümiert Burkhard Sehm, Bereichsleiter Legal und Business Affairs.
Hersteller*innen: Folgeverteilungen Tonträger 2019 bis 2021 begonnen
Die GVL führt ab heute die Auszahlungen für die Folgeverteilungen Tonträger 2019 bis 2021 an ihre berechtigten Hersteller*innen durch. Ab sofort stehen die individuellen Verteilergebnisse sowie bei einer zusätzlichen Vergütung die entsprechenden Auszahlungsmitteilungen auf dem Portal label.gvl bereit.
Online-Support in Echtzeit: Der label.gvl-Chat
GVL-Talk: Die GVL für Schauspieler*innen & Sprecher*innen
In diesem Talk laden wir zwei Wochen vor Meldeschluss des Verteiljahr 2019 alle Schauspieler*innen und Sprecher*innen dazu ein uns Fragen zu stellen.
Wir freuen uns auf Sie!
Berechtigte*r werden: Jetzt noch einfacher
Seit wenigen Tagen steht der neue Wahrnehmungsvertrag auf der GVL-Website. Was heißt das konkret für die GVL und zukünftige Berechtigte?
Jenny: Mit dem neuen Online-Wahrnehmungsvertrag geht die GVL einen wichtigen Schritt Richtung papierlose Verwertungsgesellschaft. Die Berechtigten und wir haben ab sofort keine Seite Papier mehr in der Hand – der gesamte Prozess ist mit dem neuen Wahrnehmungsvertrag komplett digital.