GVL vorbereitet auf die Erweiterung ihres Wahrnehmungsauftrags
Mit dem „Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes“ setzt Deutschland die 2019 beschlossene EU-Richtlinie zum Urheberrecht im Digitalen Binnenmarkt kurz vor Ende der Frist im Juni 2021 in deutsches Recht um. Die gesetzlichen Neuregelungen betreffen auch die von der GVL vertretenen Rechteinhaber: So sieht das neue Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) einen Direktvergütungsanspruch für Künstler*innen für die Nutzungen ihrer Rechte auf Plattformen wie Youtube oder Facebook vor.