Mitwirkungen melden als Erbe*in
Auch als Erbe oder Erbinnengemeinschaft müssen Sie die Mitwirkungen des verstorbenen Berechtigten melden. Grundlage ist das melden des Erbfalls sowie ein bestehender Wahrnehmungsvertrag.
Wie melde ich einen Erbfall?
Als Erbe können Sie einen bestehenden Wahrnehmungsvertrag mit der GVL weiterführen oder auch erstmalig einen neuen Vertrag abschließen. Wir benötigen von Ihnen folgende Dokumente zur Anerkennung Ihrer Erbberechtigung:
- Kopie des Erbscheins bzw. des notariellen Testaments
- Kopie der Sterbeurkunde
- Kopie Ihres Personalausweis oder Ihres Reisepasses
- Ihre Bankverbindung
Bei mehreren Erben (Erbengemeinschaft) ist die Angabe eines Bevollmächtigten erforderlich. Bitte verwenden Sie hierzu das folgende Formular.
Mitwirkungen melden
Ist der Erbfall gemeldet und liegt ein Wahrnehmungsvertrag vor können Sie die Mitwirkungen des verstorbenen Künstlers melden.
Wir empfehlen Ihnen, möglichst zeitnah Ihre Mitwirkungen zu melden, denn bereits in den ersten drei Jahren wird ein Teilbetrag an Sie ausgeschüttet.
Sie melden Mitwirkungen über das Künstler*innen-Portal meine.gvl. Was sie bei der Meldung zu beachten haben finden Sie auf weiter unten.
Musikproduktionen
Bei der GVL unterscheiden wir bei Musikproduktionen in verschiedenen Medienbereichen zwischen Tonträgern, Rundfunkmitschnitten und Bühnenproduktionen.
Mitwirkungen als ausübende Künstler können Sie auf folgende Weise abgeben:
Klangkörper
Der Verstorbene war festes Mitglied in einem Klangkörper (Orchester/Chor/Big Band)? Dann übernimmt der von Ihnen gewählte Klangkörpervertreter die Meldung für sämtliche festen Mitglieder Ihres Klangkörpers. Findet sich in Ihrem Klangkörper kein Vertreter, melden Sie bitte wie ein Einzelkünstler.
Team Klassik & Klangkörper
Team Unterhaltungsmusik & Agenturen
Film- & Fernsehproduktionen
Als Erbe eines darstellenden Künstlers melden Sie Mitwirkungen an verteilungsrelevanten audiovisuellen Produktionen.
Team Schauspiel
Wortproduktionen
Wortproduktionen unterscheiden wir zwischen Hörspielen, Lesungen, Kindersendungen, Features und Kabarettsendungen sowie Wortkleinformaten. Wortkleinformate definieren wir als Wortbeiträge von kurzer Werk- bzw. Sendedauer wie z.B. kurze Comedy-Beiträge oder Kurzlesungen.
Um uns Ihre Mitwirkungen an verteilungsrelevanten Wortproduktionen oder Wortkleinformaten zu melden, nutzen Sie bitte unser Online-Portal meine.gvl.