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Letzte Gelegenheit für Künstler, die noch an der Schlussverteilung für die drei Verteilungsjahre 2010 bis 2012 teilnehmen wollen, aber noch nicht bei der GVL angemeldet sind: Bis zum 31. Januar 2017 (Poststempel) nimmt die GVL noch Wahrnehmungsverträge für diese Jahre an.
Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL) hat Mitte Dezember mit den Auszahlungen an die Künstler für das Verteilungsjahr 2015 und den Folgeausschüttungen für die Verteilungsjahre 2010 bis 2014 begonnen.
Die GVL hat ihren Gesellschaftsvertrag aufgrund von § 134 Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) an die neuen gesetzlichen Vorgaben angepasst.
Mit ihm gehen nicht nur organisatorische Änderungen der Gremienstruktur einher, sondern es findet der nunmehr gesetzlich verankerte Grundsatz der Mitwirkung von Berechtigten und Gesellschaftern noch stärker Berücksichtigung.
Die GVL wird bis Ende 2016 ihren Gesellschaftsvertrag sowie ihre organisatorische Struktur auf Grundlage der neuen gesetzlichen Regelung, dem Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG), anpassen. Für Berechtigte, die bereits über aktuelle Verträge verfügen, gehen mit dem VGG keine Änderungen der Praxis einher. Die Wahrnehmungsverträge wurden an die gesetzlichen Anforderungen geringfügig angepasst.
Die GVL bereitet die Schlussverteilung 2017 vor: Seit 4. Oktober ist das neue Portal artsys online. Gleichzeitig hat die Verwertungsgesellschaft ihre internen Prozesse stetig verbessert und konnte dank schnellerer Verfahren Zeit gewinnen, die sie ihren berechtigten Künstlern und Veranstaltern zugutekommen lassen möchte. Die Verwertungsgesellschaft verlängert daher die Meldefrist bis zum 31. März 2017. Dann endet die letzte Gelegenheit, an der Schlussverteilung für die Jahre 2010 bis 2012 teilzunehmen.
Ab sofort können berechtigte Künstler einfach und bequem einen Wahrnehmungsvertrag mit der GVL online abschließen. Das Formular steht zunächst nationalen und internationalen Künstlern, welche noch keinen Wahrnehmungsvertrag mit der GVL abgeschlossen haben, auf der GVL-Homepage zur Verfügung.
Wofür gibt es eine Verwertungsgesellschaft wie die GVL? Für wen nimmt sie welche Rechte wahr? Und wie profitieren ausübende Künstler, Hersteller, Veranstalter und Videoclipproduzenten von der GVL? Ein neues Erklärvideo liefert schnell und verständlich Antworten auf diese und viele weitere Fragen.
Mit einem Gesamtertrag von 161,8 Mio. Euro schließt die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) das Geschäftsjahr 2015 ab.
Der GVL-Beirat fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, dem Regierungsentwurf zum Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) in der aktuellen Fassung nicht zuzustimmen. Vielmehr sollten die Abgeordneten zum ursprünglichen Ziel des Gesetzentwurfs zurückkehren, Kreative und ihre Produzenten zu stärken und die drastischen Fehlentwicklungen bei der Privatkopieabgabe durch die Gerätehersteller und -importeure endlich zu korrigieren.

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