BGH verweist an OLG München zurück - GVL sieht „positives Signal für Gleichwertigkeit von Interpreten und Urhebern"
Der BGH verwies die Entscheidung hinsichtlich einer Erhöhung des GVL-Anteils am GEMA-Tarif für die öffentliche Wiedergabe zurück an das Oberlandesgericht (OLG) München.