Meldeschluss Tonträgerproduktion der Jahre 1963 bis 1972
Diese Nachricht ist nur relevant für Sie, wenn Sie in den Jahren 1963 bis 1972 mit Einmalzahlung (Buy-Out-Vertrag) an Tonträgerproduktionen mitgewirkt haben.
Die Schutzfrist für Tonträger, die ab dem Jahr 1963 produziert wurden, ist von 50 auf 70 Jahre gesetzlich verlängert. Künstler werden an den Verkaufserlösen der Tonträgerhersteller beteiligt.