Nach dreijährigen Verhandlungen haben sich die in der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) zusammengeschlossenen Verwertungsgesellschaften, darunter auch die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL), mit den in den Verbänden BCH und BITKOM zusammengeschlossenen Herstellern und Importeuren von PCs in neuen Gesamtverträgen über die Höhe der Vergütungen für mittels Personal Computer erfolgte Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch geeinigt.